Universität Wien

030625 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2024S)

Schwerpunkt juristische Argumentation

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 11.03. 10:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 18.03. 10:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 08.04. 10:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 15.04. 10:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 22.04. 10:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 29.04. 10:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 13.05. 10:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 27.05. 10:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 03.06. 10:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 10.06. 10:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 17.06. 10:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen der Übung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen aus dem gesamten Fach behandelt. Bereits erworbenes Wissen soll auf konkrete Fragestellungen angewandt werden, wobei der Schwerpunkt auf der juristischen Argumentation liegt. Für die Teilnahme ist es daher erforderlich, dass schon Grundkenntnisse aus dem Fach Verfassungsrecht vorhanden sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Übung ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, eine regelmäßige Teilnahme wird daher vorausgesetzt. Die Leistungsanforderungen werden während des Semesters erbracht. Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit und einem schriftlichen Test. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für schriftliche Tests 5 Punkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erreicht werden (es können nur drei schriftliche Ausarbeitungen pro Studierender*em abgegeben werden).

Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist für die Teilnahme obligatorisch – bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich, da sonst die Abmeldung von der Lehrveranstaltung erfolgt.
Termine:
Montag 11.03.2024 Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung
Montag 18.03.2024
Montag 08.04.2024 1. Test und Besprechung
Montag 15.04.2024
Montag 22.04.2024
Montag 29.04.2024
Montag 06.05.2024
Montag 13.05.2024
Montag 27.05.2024
Montag 03.06.2024
Montag 10.06.2024
Montag 17.06.2024 Wiederholungstest und Besprechung

Für die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Studierende, die beim 1. Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für schriftliche Tests 5 Punkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erreicht werden.
Für mündliche Mitarbeit können in den Stunden bis zu drei Punkte erreicht werden.

Notenschlüssel:
00 – 19 Nicht genügend
20 – 25 Genügend
26 – 30 Befriedigend
31 – 35 Gut
Ab 36 Sehr gut

Prüfungsstoff

In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche des Verfassungsrechts behandelt. Die Themenbereiche werden bei den Fällen bekanntgegeben.
Für die Absolvierung der Übung ist es erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.

Stoff des 1. Tests: Grundlagen des Verfassungsrechts, Gesetzgebung (Lehrbuch Seiten 1 – 126)
Stoff des Wiederholungstests: Stoff der gesamten Lehrveranstaltung

Literatur

Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018) - unter Berücksichtigung der geltenden Verfassungsrechtslage

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 29.02.2024 17:45