030625 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2025S)
Schwerpunkt juristische Argumentation
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 11.02.2025 00:01 bis Di 25.02.2025 23:59
- Anmeldung von Do 27.02.2025 00:01 bis Di 04.03.2025 23:59
- Abmeldung bis Mi 19.03.2025 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 10.03. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 17.03. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 24.03. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 31.03. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 07.04. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 28.04. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 05.05. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 12.05. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 19.05. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 26.05. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 02.06. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 16.06. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen der Übung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen aus dem gesamten Fach behandelt. Bereits erworbenes Wissen soll auf konkrete Fragestellungen angewandt werden, wobei der Schwerpunkt auf der juristischen Argumentation liegt. Für die Teilnahme ist es daher erforderlich, dass schon Grundkenntnisse aus dem Fach Verfassungsrecht vorhanden sind, die über das aus den Einführungslehrveranstaltungen erworbene Wissen hinausgeht; dieses wird vorausgesetzt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Übung ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, eine regelmäßige Teilnahme wird daher vorausgesetzt. Die Leistungsanforderungen werden während des Semesters erbracht. Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit und einem schriftlichen Test. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl 5 Punkte) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für den schriftlichen Test die Mindestpunkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erbracht werden; es können nur drei schriftliche Ausarbeitungen pro Studierender:em abgegeben werden, pro Ausarbeitung können höchstens zwei Punkte erreicht werden.Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist für die Teilnahme obligatorisch – bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich, da sonst die Abmeldung von der Lehrveranstaltung erfolgt.
Termine:
Montag 10.03.2025 Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung
Montag 17.03.2025
Montag 24.03.2025
Montag 31.03.2024 Test
Montag 07.04.2025
Montag 28.04.2025
Montag 05.05.2025
Montag 12.05.2025
Montag 19.05.2025
Montag 26.05.2025
Montag 02.06.2025
Montag 16.06.2025 Wiederholungstest und BesprechungFür die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl 5 Punkte) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für den schriftlichen Test die Mindestpunkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erbracht werden; es können nur drei schriftliche Ausarbeitungen pro Studierender:em abgegeben werden, pro Ausarbeitung können höchstens zwei Punkte erreicht werden.
Für mündliche Mitarbeit können in jeder Stunde (ausgenommen in den Stunden, in denen die Tets absolviert werden) bis zu drei Punkte erreicht werden.Notenschlüssel:
00 – 19 Nicht genügend
20 – 25 Genügend
26 – 30 Befriedigend
31 – 35 Gut
Ab 36 Sehr gut
Termine:
Montag 10.03.2025 Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung
Montag 17.03.2025
Montag 24.03.2025
Montag 31.03.2024 Test
Montag 07.04.2025
Montag 28.04.2025
Montag 05.05.2025
Montag 12.05.2025
Montag 19.05.2025
Montag 26.05.2025
Montag 02.06.2025
Montag 16.06.2025 Wiederholungstest und BesprechungFür die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl 5 Punkte) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für den schriftlichen Test die Mindestpunkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erbracht werden; es können nur drei schriftliche Ausarbeitungen pro Studierender:em abgegeben werden, pro Ausarbeitung können höchstens zwei Punkte erreicht werden.
Für mündliche Mitarbeit können in jeder Stunde (ausgenommen in den Stunden, in denen die Tets absolviert werden) bis zu drei Punkte erreicht werden.Notenschlüssel:
00 – 19 Nicht genügend
20 – 25 Genügend
26 – 30 Befriedigend
31 – 35 Gut
Ab 36 Sehr gut
Prüfungsstoff
In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche des Verfassungsrechts behandelt. Die Themenbereiche werden bei den Fällen bekanntgegeben.
Für die Absolvierung der Übung ist es erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.Stoff des Tests: Grundlagen des Verfassungsrechts, Gesetzgebung (Lehrbuch Seiten 1 – 126)
Stoff des Wiederholungstests: Stoff der gesamten Lehrveranstaltung
Für die Absolvierung der Übung ist es erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.Stoff des Tests: Grundlagen des Verfassungsrechts, Gesetzgebung (Lehrbuch Seiten 1 – 126)
Stoff des Wiederholungstests: Stoff der gesamten Lehrveranstaltung
Literatur
Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018) - unter Berücksichtigung der geltenden Verfassungsrechtslage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 26.02.2025 20:25