Universität Wien

030644 KU Grundrechtstheorie und Grundrechtsdogmatik in der Rechtsprechung (2021S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Beschränkte Teilnehmer*innenzahl

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 15.03. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 22.03. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 12.04. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 19.04. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 26.04. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 03.05. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 10.05. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 17.05. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 31.05. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 07.06. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 14.06. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 21.06. 16:00 - 17:30 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt der Lehrveranstaltung sind die grundrechtstheoretischen Voraussetzungen der Dogmatik und Rechtsprechung, die anhand von Gerichtsentscheidungen diskutiert werden.
Ziel ist das Erkennen der Zusammenhänge von Theorie, Rechtsprechung und Dogmatik.
Auf Grund der gegenwärtigen gesundheitlichen Bedrohungen, deren Entwicklung ebenso wenig abgeschätzt werden können wie allfällige Maßnahmen der Bundesregierung, wird die Lehrveranstaltung im WS 2020/21 online abgehalten werden. Nur dieses Format kann unter den gegenwärtigen Umständen garantieren, dass die Lehrveranstaltung erfolgreich und für alle Studierenden unter den gleichen Bedingungen absolviert werden kann.
Die Diskussion der Entscheidungen findet daher im Rahmen von Videokonferenzen statt, die über die Moodle Plattform zugänglich sind. Die in diesen Konferenzen diskutierten Entscheidungen sind von allen Studierenden zu lesen und unter vorgegebenen Aspekten zu analysieren. Zu Beginn jeder Diskussion wird eine Person gebeten werden, die Entscheidung kurz vorzustellen, ehe in einer allgemeinen Debatte die Lernziele erarbeitet werden. Die Mitwirkung an der allgemeinen Debatte ist ein essentieller Teil der Lehrveranstaltung.
In der Mitte und am Ende des Semesters werden statt Online-Konferenzen in der dafür vorgesehen Zeit schriftliche Arbeiten anzufertigen sein, die in Art eines kurzen Essays Fragen zu den bereits besprochenen Entscheidungen zu beantworten haben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beteiligung an der Diskussion, schriftliche Tests in der Mitte und am Ende der Lehrveranstaltung. Die Teilnahme an allen online-Konferenzen ist daher essentiell; ein zweimaliges Fehlen ist zulässig. Die - online abgehaltenen - schriftlichen Tests sind als open book Prüfungen zu verstehen, bei denen alle Kursunterlagen verwendet werden dürfen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnisse der Grundrechtsdogmatik sind eine für den Kurs erforderliche Voraussetzung.
Leistungen aus allen zwei Teilbereichen sind notwendig, um eine positive Note zu erreichen, und zwar mindestens fünf positive Mitarbeitsleistungen (inklusive Vorstellung der Entscheidung zu Beginn einer Diskussion), ein positiver schriftlicher Test.
Beurteilungsmaßstab: Die positive Mitarbeit und das Einführungsreferat fließen zu 70% in die Note ein, der schriftliche Test zu 30%.

Prüfungsstoff

Diskussion höchstgerichtlicher Entscheidungen

Literatur

Schlink, Freiheit durch Eingriffsabwehr, in EUGRZ 1984, 457; Suhr, Freiheit durch Geselligkeit, in EUGRZ 1984, 529; Schuppert, Grundrechte und Demokratie, in EUGRZ 1985, 525

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12