Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030644 KU Grundrechtstheorie und Grundrechtsdogmatik in der Rechtsprechung (2023S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Beschränkte Teilnehmer*innenzahl.
Die Lehrveranstaltung wird im WiSe 2022/23 ausschließlich im digitalen Modus abgehalten.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 20.03. 16:00 - 17:30 Digital (Vorbesprechung)
  • Montag 17.04. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 24.04. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 08.05. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 15.05. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 22.05. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 05.06. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 12.06. 16:00 - 17:30 Digital
  • Montag 19.06. 16:00 - 17:30 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt der Lehrveranstaltung sind die grundrechtstheoretischen Voraussetzungen der Dogmatik und Rechtsprechung, die anhand von Gerichtsentscheidungen diskutiert werden.
Ziel ist das Erkennen der Zusammenhänge von Theorie, Rechtsprechung und Dogmatik.

Die Lehrveranstaltung wird online abgehalten. Die Diskussion der Entscheidungen findet daher im Rahmen von Videokonferenzen statt, die über die Moodle Plattform zugänglich sind. Die in diesen Konferenzen diskutierten Entscheidungen sind von allen Studierenden zu lesen und unter vorgegebenen Aspekten zu analysieren. Zu Beginn jeder Diskussion wird eine Person gebeten werden, die Entscheidung kurz vorzustellen, ehe in einer allgemeinen Debatte die Lernziele erarbeitet werden. Die Mitwirkung an der allgemeinen Debatte ist ein essentieller Teil der Lehrveranstaltung.
In der Mitte und am Ende des Semesters werden statt Online-Konferenzen in der dafür vorgesehen Zeit schriftliche Arbeiten anzufertigen sein, die in Art eines kurzen Essays Fragen zu den bereits besprochenen Entscheidungen zu beantworten haben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beteiligung an der Diskussion, schriftliche Tests in der Mitte und am Ende der Lehrveranstaltung. Die Teilnahme an allen online-Konferenzen ist daher essentiell; ein zweimaliges Fehlen ist zulässig. Die - online abgehaltenen - schriftlichen Tests sind als open book Prüfungen zu verstehen, bei denen alle Kursunterlagen verwendet werden dürfen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnisse der Grundrechtsdogmatik sind eine für den Kurs erforderliche Voraussetzung.
Leistungen aus allen zwei Teilbereichen sind notwendig, um eine positive Note zu erreichen, und zwar mindestens drei positive Mitarbeitsleistungen (inklusive Vorstellung der Entscheidung zu Beginn einer Diskussion), wobei mindestens eine mündliche Leistung in der zweiten Semesterhälfte (nach der ersten Klausur) erbracht werden muss, sowie eine insgesamt positive schriftliche Testleistung.
Beurteilungsmaßstab: Die positive Mitarbeit und das Einführungsreferat fließen zu 60% in die Note ein, der schriftliche Test zu 40%.

Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben und in der Vorbesprechung (=erste Einheit am 20.03.) erscheinen, werden beurteilt, sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben.

Prüfungsstoff

Diskussion höchstgerichtlicher Entscheidungen

Literatur

Schlink, Freiheit durch Eingriffsabwehr, in EUGRZ 1984, 457; Suhr, Freiheit durch Geselligkeit, in EUGRZ 1984, 529; Schuppert, Grundrechte und Demokratie, in EUGRZ 1985, 525

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:26