Universität Wien

030645 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2019S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 11.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 18.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 25.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 01.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 08.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 29.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 06.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 13.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Voraussetzungen:
Kenntnisse im Bürgerlichen Recht auf dem Niveau der StEOP MP Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden sind Voraussetzung.

Ziele und Inhalte:
Erlernen der zivilrechtlichen Falllösung und Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme aus den Bereichen Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungen, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Grundlagen des Sachenrechts.
Nach Absolvierung dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, einfache Fälle aus dem Bürgerlichen Recht zu lösen und das Ergebnis schriftlich nachvollziebar (Subsumtion unter Rechtsnormen) festzuhalten. Die Studierenden sind danach für den Besuch einer weiterführenden Übung aus Zivilrecht bereit.

Methode:
Lösung von Fällen, die vorab auf moodle zur Verfügung gestellt werden. Die Studierenden bereiten die Fälle selbständig vor und formulieren eine Lösung. In der LV: Gemeinsame Diskussion unter Anleitung des LV-Leiters sowie Anleitung bei der schriftlichen Abfassung der eigenen Lösung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mündliche Mitarbeit und schriftliche Klausur(en).

Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren: unkommentierter Gesetzestext.

Zur Benützung von Gesetzesausgaben beachten Sie folgenden Aushang:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Note:
- 1 positive Klausur und mündliche Mitarbeit im Ausmaß von 3 Plus oder
- 2 positive Klausuren
Die Klausurnote bzw der Schnitt aus zwei Klausuren ergibt die Gesamtbeurteilung.

Mündliche Mitarbeit verbessert die Note:
- wenn eine Klausur: ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (nicht bei negativer Klausur)
- wenn zwei Klausuren:
- - ab 3 Plus bessere Note bei Zwischennote
- - ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (wenn keine Zwischennote)

Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten (ausgenommen Klausurtermine). Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden abgemeldet.

Prüfungsstoff

Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungen, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Grundlagen des Sachenrechts

Literatur

Aktuelle Gesetzesausgabe (Kodex Bürgerliches Recht, Paragraph, LexPack oä) in der jeweils aktuellen Fassung

Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem Aushang des Instituts unter dem Link https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Jaenner_2019.pdf

Detaillierte Angaben zur Vorbereitung finden Sie auf einem eigenen Aushang (moodle)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16