Universität Wien

030645 SE Seminar aus Medizinrecht (2021W)

Aktuelle Probleme des Medizinrechts (für Diplomand*innen und Dissertant*innen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 12.10. 15:00 - 17:00 Digital (Vorbesprechung)
  • Dienstag 16.11. 12:00 - 14:00 Digital
  • Montag 17.01. 09:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 18.01. 09:00 - 16:00 Digital
  • Montag 24.01. 09:00 - 16:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

ACHTUNG: Online-Ergänzungsseminar.
Erste Einheit: Themenvergabe und Hinweise zu Referat und Seminararbeit
November-Einheit: Vertiefende Besprechung von Zitierregeln und Anforderungen an Seminararbeit; Präsentationen bei Bedarf (zB wegen Erasmus-Abwesenheiten im Jänner)
Jänner-Termine: Mündliche Präsentationen

Den Studierenden soll durch den Besuch der Lehrveranstaltung die Möglichkeit zur Vertiefung in bestimmten Bereichen des Medizinrechts geboten werden. In Frage kommen etwa die folgenden Themen:

- Spezielle Aspekte im Berufsrecht der Gesundheitsberufe
- Arten der ärztlichen Leistungserbringung (Arztpraxen,
  Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten, sonstige
  Ärztegesellschaften, Krankenanstalten)
- Planung im Gesundheitswesen
- Marktzugangsregelungen im Gesundheitswesen (zB Bedarfsprüfungen bei Apotheken,     Krankenanstalten und
Gruppenpraxen [Stichwort "Ärzte GmbHs"])
- Regelungen über die Qualitätssicherung in der medizinischen
Behandlung
- Das Zulassungsverfahren für Arzneimittel
- Die Spende von Blut, Organen und Geweben
- Zwangsmaßnahmen bei medizinischen Behandlungen
- Schweige-, Anzeige- und Meldepflichten
- Gesundheitstelematikrecht, insbesondere ELGA
- Epidemierecht und „Covid-19-Recht“
- Auseinandersetzung mit (aktuellen) Gerichtsentscheidungen
zum Medizinrecht (OGH, VwGH, VfGH, EGMR, EuGH), zu
finden etwa in der Zeitschrift „RdM/Recht der Medizin“

Diese Themen verstehen sich als bloße Vorschläge, eigene Themenvorschläge sind überaus erwünscht. Es ist auch möglich, einzelne Aspekte der oben angeführten Themen zu behandeln.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Entsprechend dem Seminarcharakter präsentieren alle Teilnehmenden das von ihnen gewählte Thema im Rahmen eines 20-minütigen (Zeitdisziplin!) Referats, in dem den anderen Teilnehmer*innen die wesentlichen Fragestellungen des ausgewählten Themas nähergebracht werden sollen. Zudem ist eine Seminararbeit zu verfassen, die gegen Semesterende abzugeben ist. Diese hat den Qualitätskriterien des Studienplans für Diplomand*innenseminare zu entsprechen (Umfang von mindestens 50.000 Zeichen für Text inklusive Fußnoten und Leerzeichen; außerdem müssen ein Inhaltsverzeichnis, ein Literaturverzeichnis und gegebenenfalls ein Abkürzungsverzeichnis enthalten sein). Weiters wird Teilnahme an den Diskussionen nach den Referaten erwartet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Jedenfalls Absolvierung des Kurses Medizinrecht I, Absolvierung von Medizinrecht II, je nach gewähltem Thema dringend empfohlen.
Die Teilnahme an Vorbesprechung und Zwischentermin ist Voraussetzung für einen Seminarplatz.

Prüfungsstoff

Abhalten eines 20-minütigen Referats, einer Seminararbeit im Umfang von 25 – 30 Seiten (entsprechend den Vorgaben des Curriculums: Text und Fußnoten mind 50.000 Zeichen inkl Leerzeichen), Teilnahme an der Diskussion.

Literatur

Grundsätzlich ist die selbständige Suche nach Literatur Teil der zu beurteilenden Leistung, der Seminarleiter wird aber gerne in der Vorbesprechung für Hinweise zur Verfügung stehen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12