030658 SE Aktuelle Fragen des kollektiven Rechtsschutzes in Europa (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 00:01 bis Mo 26.09.2022 23:59
- Abmeldung bis Do 13.10.2022 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 13.10. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)
- Montag 20.02. 09:00 - 19:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Dienstag 21.02. 09:00 - 19:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Fragen der kollektiven Rechtsdurchsetzung werden sowohl in Österreich als auch auf europäischer Ebene spätestens seit den massenhaften „Diesel-Gate“-Klagen gegen deutsche Autohersteller wieder vermehrt und sehr kontrovers diskutiert. Es handelt sich aber durchaus um kein ganz neues Phänomen; Versuche, die gerichtliche Abwicklung von Massenschadensereignissen effizienter zu gestalten gibt es in Österreich und in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten schon seit gut zwei Jahrzehnten. Gerade Österreich ist dabei aber nie über – durch die Praxis entwickelte – Behelfslösungen hinweggekommen. Durch die 2020 verabschiedete Verbandsklagenrichtlinie (RL [EU] 2020/1828), zwingt nun der Europäische Normengeber den nationalen Gesetzgeber ein effektives und effizientes Instrument für die kollektive Durchsetzung von VerbraucherInnenansprüchen zur Verfügung zu stellen.In Österreich gilt es daher nach Jahrzehnten von Behelfslösungen erstmals eine „echte“ Kollektivklage in das nationale Zivilprozessrecht, das bisher stets vom Ideal des Zweiparteienprozesses beherrscht war, zu implementieren. Die dadurch entstehenden Herausforderungen werden im Fokus des Seminars stehen. Daneben wird es aber auch um andere aktuelle Fragen des kollektiven Rechtsschutzes gehen, etwa um die jüngere EuGH-Judikatur zur internationalen Zuständigkeit für Kollektivklagen und um rezente Entwicklungen auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.In der Vorbesprechung werden Themenvorschläge zur Verfügung gestellt; es können aber auch eigenständige Vorschläge der Studierenden berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird eine Wiederholung der wichtigsten Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und der rechtswissenschaftlichen Recherche geboten.Ziele: Vertiefung methodischer Kenntnisse; Entwicklung kritischen Denkens; Stärkung der Fähigkeit zu mündlicher Präsentation und schriftlicher Bearbeitung komplexer juristischer Fragestellungen.Methode: Interaktiv in Form schriftlicher Ausarbeitung, mündlicher Präsentation und gemeinsamer Diskussion der Themen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt einerseits in Form einer schriftlichen Diplomseminararbeit zum gewählten Thema, andererseits in Form eines Referats über die gewonnenen Erkenntnisse. Als Hilfsmittel erlaubt sind uneingeschränkt die zum Thema passende Judikatur bzw Literatur.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
– Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout oder Folien
– Anwesenheit während des gesamten Seminars
– Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis), die den Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens zu entsprechen hat.In die Seminarnote fließt neben der mündlichen Präsentation des eigenen Themas (Referat) auch die Beteiligung an der Diskussion zu den anderen Referaten ein. Die Note der Diplomseminararbeit bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.
– Anwesenheit während des gesamten Seminars
– Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis), die den Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens zu entsprechen hat.In die Seminarnote fließt neben der mündlichen Präsentation des eigenen Themas (Referat) auch die Beteiligung an der Diskussion zu den anderen Referaten ein. Die Note der Diplomseminararbeit bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.
Prüfungsstoff
Präsentation und Seminararbeit sind zu einem selbstgewählten Thema vorzubereiten bzw zu verfassen. Eine Liste mit Themenvorschlägen wird in der Vorbesprechung zur Verfügung gestellt.
Literatur
Die für das Thema jeweils wesentliche Literatur wird im Rahmen der eigenverantwortlichen Recherche erarbeitet.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 31.10.2022 13:48