Universität Wien

030658 SE Europäisierung des Zivilprozessrechts (2023W)

für Diplomand*innen und Doktorand*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

nähere Informationen auch auf zvr.univie.ac.at

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 09.10. 10:00 - 11:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG (Vorbesprechung)
Mittwoch 15.11. 10:30 - 12:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 10.01. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 11.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, die selbständige wissenschaftliche Analyse und Präsentation von Rechtsproblemen zu erlernen. Den Untersuchungsgegenstand bilden dabei aktuelle Rechtsprobleme, die sich etwa in Judikatur und Lehre entwickelt haben oder aus Anlass von Gesetzesänderungen ergeben.

Im Fokus des Seminars stehen vor allem Rechtsfragen aus dem Bereich der Europäisierung des Zivilprozessrechts. Auf europäischer Ebene sind im letzten Jahrzehnt Fragen wirksamer Rechtsdurchsetzung verstärkt in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt: Die Zahl europäischer Rechtsakte wie auch der Entscheidungen von EuGH und EGMR, die sich der effizienten prozessualen Rechtsdurchsetzung widmen, wächst kontinuierlich. Das gibt Anlass, den Einflüssen der vermehrten europäischen Aktivitäten auf das nationale Prozessrecht nachzuspüren: Wo zeigen sich konsolidierende und harmonisierende Einflüsse auf nationale Rechtsdurchsetzungsmechanismen – wo hingegen disruptive Elemente, die lange tradierte nationale Prozessmaximen zu erschüttern drohen? Inwieweit erweist sich Europa als Chance, inwieweit als Risiko für Funktionsfähigkeit, Kohärenz und Maximenorientierung des Verfahrensrechts? Vor allem im Zivilprozessrecht mögen die Schaffung sektoralen Sonderprozessrechts oder auch die Betonung des private law enforcement im Kartell-, Lauterkeits- und Kapitalmarktrecht in der europäischen Gesetzgebung Themenschwerpunkt sein. Auch Kollektivierungstendenzen, wie sie mit der neuen Verbandsklagenrichtlinie und ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten sichtbar werden, und Privatisierungstrends werfen Fragen nach der Vereinbarkeit europäischer Intervention mit den Grundmaximen des Prozessrechts auf: Werden hier Zivilverfahren mit neuen, wesensfremden Verfahrenszwecken aufgeladen? Und wie verträgt sich die europäische Forcierung von ADR und ODR mit dem Justizgewährungsanspruch, der effiziente Rechtsdurchsetzung gerade vor staatlichen Gerichten verbrieft? Zugleich weist die Entwicklung zivilprozessualer Mindeststandards auf europäischer Ebene, ebenso wie unionales Einheitsprozessrecht in eine entgegengesetzte, konsolidierende Richtung. Hier lohnt auch der Blick darauf, in welchen Bereichen Anpassungsdruck für nationale Prozessrechtsinstitute geschaffen wird und ob dadurch perspektivisch einer weitergehenden Harmonisierung der nationalen Verfahrensordnungen der Weg geebnet wird.

Themenvorschläge finden Sie hier: https://eur-int-comp-law.univie.ac.at/team/hornkohl-lena/lehre/

Es können aber auch eigenständige Vorschläge der Studierenden berücksichtigt werden. Dabei können auch Themen aus anderen Bereichen des Zivilverfahrensrechts in seinen europäischen Dimensionen, zB der alternativen Streitbeilegung, eingebracht werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für Diplomand*innen: Die Leistungskontrolle erfolgt einerseits in Form einer schriftlichen Diplomseminararbeit zum gewählten Thema, andererseits in Form eines Referats über die gewonnenen Erkenntnisse und der aktiven Beteiligung in der Diskussion zu den anderen Referaten. Als Hilfsmittel erlaubt sind uneingeschränkt die zum Thema passende Judikatur bzw Literatur.

Für Doktorand*innen: Die Leistungskontrolle erfolgt in Form eines Abstracts (500 Wörter) zum gewählten Thema, das vorab einzureichen ist, ein Referat über die gewonnenen Erkenntnisse und der aktiven Beteiligung in der Diskussion zu den anderen Referaten. Als Hilfsmittel erlaubt sind uneingeschränkt die zum Thema passende Judikatur bzw Literatur.

Achtung! Doktorand*innen können sich das Seminar beim SSC als Seminar mit insgesamt 6 ECTS anrechnen lassen. Mehr Informationen dazu in der Vorbesprechung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für Diplomand*innen:
– Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout und/oder Folien
– Anwesenheit während des gesamten Seminars
– Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis), die den Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens zu entsprechen hat
– Aktive Beteiligung an der Diskussion zu den anderen Referaten

In die Seminarnote fließt neben der mündlichen Präsentation des eigenen Themas (Referat) auch die Beteiligung an der Diskussion zu den anderen Referaten ein. Die Note der Diplomseminararbeit bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Für Doktorand*innen:
– Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout und/oder Folien
– Anwesenheit während des gesamten Seminars
– Abstract von max. 500 Wörtern, das vor dem Seminar einzureichen ist
– Aktive Beteiligung an der Diskussion zu den anderen Referaten

In die Seminarnote fließt neben der mündlichen Präsentation des eigenen Themas (Referat) auch die Beteiligung an der Diskussion zu den anderen Referaten ein.

Prüfungsstoff

Präsentation und Seminararbeit sind zu einem selbstgewählten Thema vorzubereiten bzw zu verfassen. Themenvorschläge finden Sie hier: https://eur-int-comp-law.univie.ac.at/team/hornkohl-lena/lehre/

Es können aber auch eigenständige Vorschläge der Studierenden berücksichtigt werden. Dabei können auch Themen aus anderen Bereichen des Zivilverfahrensrechts in seinen europäischen Dimensionen, zB der alternativen Streitbeilegung, eingebracht werden.

Literatur

Die für das Thema jeweils wesentliche Literatur wird im Rahmen der eigenverantwortlichen Recherche erarbeitet.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 20.10.2023 14:46