Universität Wien

030663 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2019W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausurtermin: 13.12.2019
Besprechung und Rückgrabe der Klausur: 10.1.2020
Ersatzklausur: 17.1.2020
Besprechung und Rückgabe der Ersatzklausur 24.1.2020

  • Freitag 11.10. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 18.10. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 25.10. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 08.11. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 15.11. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 22.11. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 29.11. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 06.12. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 13.12. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 10.01. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 17.01. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 24.01. 10:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte. Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mündliche Mitarbeit und schriftliche Klausur(en).
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Positive Klausur und mündliche Mitarbeit im Ausmaß von 2 Plus.

Die Klausurnote ist Basis für die Gesamtbeurteilung. Ist die Klausur negativ oder wurde sie aus einem wichtigen Grund versäumt (ärztliche Krankmeldung), kann eine Ersatzklausur geschrieben werden.

Mündliche Mitarbeit verbessert die Note:
- ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (nicht bei negativer Klausur bzw nur wenn keine Zwischennote)
- wenn zwei Klausuren:
- - ab 2 Plus bessere Note bei Zwischennote
- - ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (wenn keine Zwischennote)

Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten (ausgenommen Klausurtermine). Zweimaliges Fehlen ist möglich, eine Entschuldigung ist nicht nötig. Ab dem dritten Fehlen wird die Übung negativ beurteilt.

Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden abgemeldet und die Plätze an anwesende Studierende auf der Warteliste vergeben. Wer nach Ende der Abmeldefrist an der Übung teilnimmt, wird benotet, selbst wenn keine Klausur mitgeschrieben wird.

Prüfungsstoff

Die Teilgebiete des Zivilrechts (der genannten Lehrbehelfe), die Gegenstand der Übungsfälle waren.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16