Universität Wien

030663 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2022W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Angemeldete Studierende, die an der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes nicht teilnehmen, werden abgemeldet und die Plätze an Studierende entsprechend der Warteliste vergeben.

Zulassungsvoraussetzung ist die positive Absolvierung des Einführungsmoduls (MP "Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden"). Diese Zulassungsvoraussetzung muss im Zeitpunkt der Zuweisung der Lehrveranstaltungsplätze vorliegen.

Klausur: 20.2.
Ersatzklausur: 28.2.

  • Mittwoch 01.02. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 03.02. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 08.02. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 10.02. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 15.02. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 20.02. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 24.02. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Dienstag 28.02. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

ZIELE: Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte.

INHALTLICHER FOKUS: Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungen, Bereicherungsrecht, Schadenersatz und Sachenrecht.

METHODE: Gemeinsames Erarbeiten einer Lösung von Fällen, deren Sachverhalte vorab zur Verfügung gestellt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit und schriftliche Klausur(en).
Erlaubtes und empfohlenes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Positive Klausur und Mitarbeit im Ausmaß von 2 Mitarbeitsplus.
Die Klausurnote ist Basis für die Gesamtbeurteilung.
Wird die Klausur negativ beurteilt oder wurde sie aus einem wichtigen Grund versäumt (ärztliche Krankmeldung), kann die Ersatzklausur geschrieben werden.
Mitarbeit verbessert die Note: ab 4 Mitarbeitsplus Verbesserung um einen Notengrad (nicht jedoch bei negativer Klausur).

Wird die Ersatzklausur geschrieben, entscheidet der Schnitt.
Bei Zwischennote: Eintrag der besseren Note, sofern 2 Mitarbeitsplus erreicht wurden; weitere 4 Mitarbeitsplus führen zur Verbesserung um einen Notengrad.

Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten. Einmaliges Fehlen ist möglich.

Beachten Sie bitte: Angemeldete Studierende, die an der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes nicht teilnehmen, werden abgemeldet und die Plätze entsprechend der Warteliste vergeben.

Beachten Sie bitte die Abmeldefrist. Studierende, die nach Ablauf der Abmeldefrist an der Übung teilnehmen, werden benotet. Dies auch dann, wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde.

Zulassungsvoraussetzung ist die positive Absolvierung des Einführungsmoduls (MP "Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden"). Diese Zulassungsvoraussetzung muss im Zeitpunkt der Zuweisung der Lehrveranstaltungsplätze vorliegen.

Prüfungsstoff

Die Teilgebiete des Zivilrechts (der genannten Lehrbehelfe), die Gegenstand der Übungsfälle waren.

Literatur

LEHRBEHELFE:
— Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht, Band I (15. Auflage, 2018)
— Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II (14. Auflage, 2015)

oder

— Bydlinski, Allgemeiner Teil (9. Auflage 2021)
— Dullinger, Schuldrecht AT (7. Auflage 2021)
— Rabl/Herndl/Riedler, Schuldrecht BT (7. Auflage 2021)
— Iro/Riss, Sachenrecht (7. Auflage 2019)

GESETZESTEXTE:
Aktuelle Ausgabe Kodex Bürgerliches Recht, Paragraph, LexPack, Ausdruck RIS oä. Beachten Sie bitte, dass das neue Gewährleistungsrecht mit 1.1.2022 in Kraft trat (hierzu: Stabentheiner, Was ist neu am neuen Gewährleistungsrecht? ÖJZ 2021, 965)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 01.02.2023 12:08