Universität Wien

030664 KU Digestenexegese (2022W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 13.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Donnerstag 20.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Donnerstag 27.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Donnerstag 03.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Donnerstag 10.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Donnerstag 17.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Donnerstag 24.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Donnerstag 01.12. 10:00 - 11:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Donnerstag 15.12. 10:00 - 11:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Donnerstag 12.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Donnerstag 19.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung dient der Vertiefung Ihrer Kenntnisse des römischen Privatrechts und dem Erlernen der Technik des Verfassens einer Exegese.

Zur Vorbereitung auf die Stunden ist es notwendig, die dogmatischen Grundlagen durch das Studium der jeweiligen Kapitel laut Programm im Lehrbuch BENKE/MEISSEL, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. 2018, bzw. BENKE/MEISSEL, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 9. Aufl. 2019, selbstständig zu erarbeiten.

Die in der Lehrveranstaltung diskutierten Texte werden idR HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht, 12. Aufl. 2021, bzw. HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Vertragsrecht mit einem Abschnitt zum Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 8. Aufl. 2021, entnommen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1. Es gibt zwei Klausuren (am 10.11.2022 und am 01.12.2022), wo es gilt, einen Text exegetisch zu behandeln. Weiters wird am 19.1.2023 eine Nachtragsklausur abgehalten.

2. Aktive Mitarbeit aller Teilnehmer*innen ist notwendig.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Beurteilung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

1. positiver Schnitt aus zwei Klausuren: Ihre Benotung erfolgt anhand von zwei Klausuren. Der Notendurchschnitt aus den beiden Klausuren muss eindeutig positiv sein (dh ein Genügend neben einem Nichtgenügend reicht nicht für eine positive Beurteilung aus). Haben Sie einen solchen eindeutig positiven Notendurchschnitt nach den beiden regulären Klausuren noch nicht erreicht, wird Ihnen in der letzten Einheit der Lehrveranstaltung noch die Möglichkeit einer Ersatzklausur angeboten.

2. mündliche Mitarbeit: Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können.
Ab vier Mitarbeitsplus wird bei denjenigen, welche nach den schriftlichen Leistungen zwischen zwei positiven Noten stehen, die bessere Note in das Zeugnis eingetragen.
Wer acht Mitarbeitsplus erreicht, kann sich um einen ganzen Notengrad verbessern, sofern die schriftliche Leistung positiv ist.

Prüfungsstoff

Römisches Sachen- und Schuldrecht

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Sachenrecht (11. Aufl. 2018)
Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Schuldrecht (9. Aufl. 2019)

Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (12. Aufl. 2021)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht mit einem Abschnitt zum Schadenersatzrecht der lex Aquilia (8. Aufl. 2021)

Halbwachs (Hrsg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 11.10.2022 10:08