030665 SE Seminar aus öffentlichem Recht (Verfassungsrecht: Grund- und Menschenrechte) (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Do 01.10.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 22.10.2020 23:59
Details
max. 18 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Vorbesprechung am 22. 10. wird ONLINE stattfinden.
Die Präsentationen werden am 20.1.2021 ebenfalls ONLINE stattfinden. Bitte konsultieren Sie Moodle.
- Donnerstag 22.10. 11:00 - 12:30 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 20.01. 10:00 - 18:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Donnerstag 21.01. 10:00 - 18:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die aktive Teilnahme am universitären Seminar stellt häufig die erste eigenständige wissenschaftliche Leistung von Studierenden dar. Das Seminar besteht aus drei Teilen: 1. einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit zu einer spezifischen Fragestellung; 2. einem Referat, durch das die wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgestellt werden und 3. einer gemeinsamen Diskussion, in der die Thesen zu verteidigen sind. Alle Beiträge werden bewertet, d.h. in die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Eine Diplomarbeitsseminarnote bewertet hingegen nur die schriftliche Seminararbeit.
Erwartet wird eine schriftliche Seminararbeit von maximal 20–22 Seiten (Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5; Fußnoten: Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1). Für die Erstellung der Arbeit gilt eine Frist von fünf Wochen ab Themenvergabe. In der Seminararbeit soll die gestellte Fragestellung wissenschaftlich erschlossen werden (=> Näheres dazu in der Einführungsveranstaltung). Vor Abgabe der Arbeit und dem Seminarvortrag biete ich als Hilfestellung die Möglichkeit an, die Arbeit bilateral zu besprechen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse werden während eines Seminarvortrags von maximal 20 Minuten vorgestellt. Um die Erstellung eines Handouts für die Teilnehmenden wird gebeten. Im Anschluss erfolgen eine Befragung und Diskussion von ebenfalls 20 Minuten, in deren Rahmen die Thesen zu verteidigen sind. Nach dem Seminar besteht die Möglichkeit, die schriftliche Arbeit zu überarbeiten und binnen zwei Wochen erneut einzureichen.
Achtung: Soll die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden, muss diese mindestens 50.000 Zeichen (nur Text inklusive Fußnoten und Leerzeichen; exkl. des zwingend erforderlichen Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnisses) und darf max. 60.000 Zeichen umfassen.
Erwartet wird eine schriftliche Seminararbeit von maximal 20–22 Seiten (Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5; Fußnoten: Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1). Für die Erstellung der Arbeit gilt eine Frist von fünf Wochen ab Themenvergabe. In der Seminararbeit soll die gestellte Fragestellung wissenschaftlich erschlossen werden (=> Näheres dazu in der Einführungsveranstaltung). Vor Abgabe der Arbeit und dem Seminarvortrag biete ich als Hilfestellung die Möglichkeit an, die Arbeit bilateral zu besprechen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse werden während eines Seminarvortrags von maximal 20 Minuten vorgestellt. Um die Erstellung eines Handouts für die Teilnehmenden wird gebeten. Im Anschluss erfolgen eine Befragung und Diskussion von ebenfalls 20 Minuten, in deren Rahmen die Thesen zu verteidigen sind. Nach dem Seminar besteht die Möglichkeit, die schriftliche Arbeit zu überarbeiten und binnen zwei Wochen erneut einzureichen.
Achtung: Soll die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden, muss diese mindestens 50.000 Zeichen (nur Text inklusive Fußnoten und Leerzeichen; exkl. des zwingend erforderlichen Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnisses) und darf max. 60.000 Zeichen umfassen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für die Teilnahme am Seminar besteht Pflicht zur Anwesenheit bei allen Terminen!
Prüfungsstoff
Nationaler und internationaler Grund- und Menschenrechtsschutz
Literatur
Hilfestellung bei der Recherche und Auswahl geeigneter Literatur wird individuell angeboten
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16
Die Grund- und Menschenrechte sind konstituierend für den demokratischen Rechtsstaat und durchdringen die gesamte Rechtsordnung. Zugleich sind Grund- und Menschenrechte keine statische Angelegenheit, sondern unterliegen einer Entwicklung in Wechselbezüglichkeit mit gesellschaftlich-politischen Prozessen. Das Seminar unternimmt es, Grundfragen des Schutzes von Grund- und Menschenrechten aufzuwerfen, aktuelle Entwicklungen zu adressieren sowie künftige Entwicklungen zu antizipieren.