030672 KU Juristische Medienkompetenz II: Wissenschaftliches Arbeiten (2010S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Termine: Mai und Juni 2010, montags von 13.00-15.00
3.5. und 10.5., Sem 31
17.5. und 31.5., Sem 41
7.6., Sem 31
14.6., 12.00-15.00, Sem 31
21.6., Sem 41
3.5. und 10.5., Sem 31
17.5. und 31.5., Sem 41
7.6., Sem 31
14.6., 12.00-15.00, Sem 31
21.6., Sem 41
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Zur Zeit sind keine Termine bekannt.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Erlernen des methodisch und formal korrekten wissenschaftlichen Arbeitens.
Prüfungsstoff
A major part of the course is dealing with court decisions and their handling
Literatur
BUSCH/KONRATH, Schreibguide Jus (2. überarb. und erg. Auflage 2006)
ECO, Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt. Doktor-, Diplom- und Magisterarbeit in des Geistes- und Sozialwissenschaften (10. unv. Auflage der deutschen Ausgabe 2003)
FORSTMOSER/OGOREK, Juristisches Arbeiten: eine Anleitung für Studierende (2. überarb. Aufl., 1998)
KEILER/BEZEMEK, leg cit. Leitfaden für juristisches Zitieren (2009)
KERSCHNER, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre für Juristen. Leitfaden für juristische Seminar- und Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Artikel (2006)
STITIC/WINTER, Juristische Medienkompetenz (2006)
ECO, Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt. Doktor-, Diplom- und Magisterarbeit in des Geistes- und Sozialwissenschaften (10. unv. Auflage der deutschen Ausgabe 2003)
FORSTMOSER/OGOREK, Juristisches Arbeiten: eine Anleitung für Studierende (2. überarb. Aufl., 1998)
KEILER/BEZEMEK, leg cit. Leitfaden für juristisches Zitieren (2009)
KERSCHNER, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre für Juristen. Leitfaden für juristische Seminar- und Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Artikel (2006)
STITIC/WINTER, Juristische Medienkompetenz (2006)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47
WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN
BLOCKLEHRVERANSTALTUNG (EINSTÜNDIGE LEHRVERANSTALTUNG, 2 ECTS-PUNKTE)
3.5.2010-21.6.2010, MONTAG, 13.00 - 15.00 UHR, SEM 31 bzw 41INHALT (AUFBAUEND AUF JMK I)
Erlernen des methodisch und formal korrekten wissenschaftlichen Arbeitens unter Zuhilfenahme elekronischer Rechtsinfomationssysteme und traditioneller Medien.
Nach einer Einführung über das wissenschaftliche Arbeiten erstellen die Studierenden in einem „DREI-PHASEN-MODELL“ einen wissenschaftlichen Text.1. PHASE: Die Studierenden wählen als Hausarbeit einerseits ein juristisches Thema, das sie wissenschaftlich bearbeiten werden und andererseits die Zielgruppe, an die der Text gerichtet ist (juristisches Fachpublikum, medizinisches Fachpublikum, Seniorenrunde, Jugendhilfe, Verein allein erziehender Mütter, Konsumentenverein, Mietervereinigung, Wirtschaftskammer etc.)
Über das Thema wird ein mehrseitiger Text (ca. 5 Seiten) erarbeitet, der den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwecks Lektorat übergeben wird. In der darauf folgenden Stunde wird der Text diskutiert und die Anmerkungen der Lektorinnen und Lektoren den Autorinnen und Autoren übergeben.2. PHASE: Aufgrund der Diskussion und der dort besprochenen Anregungen wird der Text zu Hause überarbeitet und in der nächsten Stunde mündlich präsentiert (evtl als Powerpointpräsentation oder unter Zuhilfenahme eines Handouts) und nochmals gemeinsam diskutiert (wie viel Zeit für die einzelnen Vorträge und Diskussionen zur Verfügung steht, hängt von der Teilnehmerzahl ab).3. PHASE: In der dritten und abschließenden Phase wird der Text fertig gestellt und abgegeben.EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNG
Die eingereichten Arbeiten sind mit folgender schriftlicher Erklärung einzureichen:
Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen nicht benutzt und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche gekennzeichnet habe. Wörtlich entnommene Stellen habe ich zudem deutlich als Zitat markiert.PLAGIATE
Plagiierte Arbeiten werden selbstredend und ausnahmslos mit einem Nicht Genügend bewertet.