030676 KU Finanzwissenschaften (2009S)
Einführung in die Volkswirtschaftslehre
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Beginn der LV trotz Rektorstag am 12.3.2009
Klausur: 22.6.2009
Ansprechpartner für die LV: Elisabeth Pölzl, Institut für Finanzrecht, e-mail: elisabeth.poelzl@univie.ac.atBitte beachten Sie auch die Ankündigungen auf der Homepage des Instituts für Finanzrecht: http://www.univie.ac.at/finanzrecht/
Klausur: 22.6.2009
Ansprechpartner für die LV: Elisabeth Pölzl, Institut für Finanzrecht, e-mail: elisabeth.poelzl@univie.ac.atBitte beachten Sie auch die Ankündigungen auf der Homepage des Instituts für Finanzrecht: http://www.univie.ac.at/finanzrecht/
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 12.03. 16:00 - 19:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 19.03. 16:00 - 19:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 26.03. 16:00 - 19:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 07.05. 16:00 - 19:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 14.05. 16:00 - 19:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 18.06. 16:00 - 19:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Basis ist das Lehrbuch Grundzüge der Volkswirtschaftslehre von Peter Bofinger, 2. Auflage, Pearson Studium, 2006. Um das Hauptziel der LV zu erreichen, werde ich in den einzelnen Vorlesungen die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Kapitels des Lehrbuchs nur knapp zusammenfassen. Im Zentrum wird eine Diskussion mit den Studierenden stehen, in der die Zusammenhänge auf aktuelle Probleme angewendet werden. Es ist daher nötig, dass die Studierenden vor jeder LV die jeweiligen Kapitel lesen (bzw. zusätzliches Lesematerial, das zu den einzelnen LV-Terminen angegeben ist). Generell ist das Lehrbuch von Bofinger anregend geschrieben und setzt keine ökonomischen Vorkenntnisse voraus. Sollten bei der vorbereitenden Lektüre Unklarheiten verbleiben: Bitte diese in der LV vorbringen!
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Klausur
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vermittlung jener Grundkenntnisse in Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft, die ein(e) Jurist(in) braucht, um sich ein Bild über zentrale Probleme in der Gesamtwirtschaft (Arbeitslosigkeit, Staatsverschuldung, Finanzinstabilität) machen und eine eigenständige Position vertreten zu können. Hauptziel ist somit ein konkretes Verständnis ökonomischer Zusammenhänge und nicht die Ansammlung von Wissen.
Prüfungsstoff
Da es Hauptziel der LV ist, das Verständnis wichtiger ökonomischer Zusammenhänge zu entwickeln und zu vertiefen, ist mündliche Mitarbeit ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsnachweises. Die relativen Gewichte sind folgende:
Mündliche Mitarbeit: 30%
Abschlussklausur: 70%
Mündliche Mitarbeit: 30%
Abschlussklausur: 70%
Literatur
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre von Peter Bofinger, 2. Auflage, Pearson Studium, 2006
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16