Universität Wien

030677 KU Genderbezüge in der Kriminologie (2021S)

gilt als LV für das Spezialisierungs-EC Strafrecht

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Die Vergabe eventueller Restplätze erfolgt ab Anfang März auf Anfrage per E-Mail.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 09.03. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 16.03. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 23.03. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 13.04. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 20.04. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 27.04. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 04.05. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 11.05. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 18.05. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 01.06. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 08.06. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 15.06. 16:00 - 17:30 Digital
Dienstag 22.06. 16:00 - 17:30 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist der Frage nach dem Verhältnis von Geschlecht und Kriminalität gewidmet, die sich im Themenkomplex von Gewalt in Beziehungen zuspitzt.

Da der Kurs im Sommersemester 2021 ausschließlich digital gehalten wird und wahlweise statt der Benotung eines Referats auch eine schriftliche Online-Prüfung angeboten wird, gibt es keine Beschränkung der Teilnehmer*innenzahl!

Zu Beginn wird den Studierenden ein Überblick über die bekannt gewordene Kriminalität in Österreich geboten. An Hand der Polizeilichen und Gerichtlichen Kriminalstatistiken wird der Anteil von Frauen und Männern auf Opfer- und Täterseite verschiedener Delikte verglichen. Daran anknüpfend werden die Problematik des je nach Delikt höchst unterschiedlichen Dunkelfeldes sowie mögliche geschlechtsspezifische Selektionsmuster bei Anzeigeerstattung und Strafverfolgung diskutiert.

Anschließend soll für eine Auswahl von Kriminalitätstheorien, beginnend mit der Anomietheorie über die Lerntheorien bis zum labeling approach, erarbeitet werden, inwiefern einzelne Theorien in der Lage sind, den markanten Unterschied in der Kriminalitätsbelastung von Männern und Frauen zu erklären. Darüber hinaus werden historische und aktuelle Kriminalitätstheorien vorgestellt, die sich speziell mit Frauenkriminalität auseinandersetzen.

Im Bereich der Viktimologie wird teilweise wieder unter Heranziehung der Kriminalitätstheorien erarbeitet, inwiefern auch die Opferrolle erlernt werden kann. Das theoretische Konstrukt des Opferbeitrags, das die (unbewusste) Erleichterung einer Straftat bzw. die Mitwirkungan derselben durch das Opfer umfasst, soll vorgestellt und hinsichtlich der umstrittenen Anwendung auf Sexualdelikte diskutiert werden. Hierzu zählt auch die Frage, inwieweit an potentielle Opfer von Sexualdelikten (also meist generell an Frauen) gerichtete Verhaltensmaßregeln, etwa hinsichtlich Auftreten, Kleidung oder Freizeitverhalten, geeignete und angemessene Maßnahmen sind, um Sexualdelikte zu verhindern.

In der Folge werden einzelne Erscheinungsformen der Kriminalität erörtert, bei denen das Geschlechterverhältnis eine besondere Rolle spielt.
Einen wichtigen Schwerpunkt bilden hier natürlich die bereits angesprochenen Sexualdelikte. Die Entwicklung der einschlägigen Straftatbestände, von der Vergewaltigung bis zum neu formulierten Tatbestand der sexuellen Belästigung, spiegelt deutlich den wachsenden Einfluss der feministischen Sichtweise wider. Aber auch der Problemkreis Kindesmissbrauch soll erörtert werden. Hier scheinen zwar in der Statistik fast ausschließlich männliche Tatverdächtige und Verurteilte auf, ich möchte aber auch die meist strafrechtlich nicht relevante aber aus präventiver Sicht bedeutsame Rolle der an der Tat nicht Beteiligten männlichen und weiblichen Bezugspersonen der Opfer erörtern, die bisweilen gar nicht oder erst viel zu spät die von dem Kind oder Jugendlichen ausgesandten Alarmsignale richtig deuten.

Zu dem Themenschwerpunkt Gewalt in der Familie wird nicht nur die kriminologische und gesellschaftspolitische Dimension dieses nach wie vor meist im Dunkelfeld bleibenden Phänomens dargestellt, sondern es werden auch die rechtlichen und faktischen Möglichkeiten der Prävention und Reaktion, allen voran die beiden Gewaltschutzgesetze, erörtert. Die typischerweise vom Täter finanziell , sozial und/oder psychisch abhängigen Opfer, meist Frauen und Kinder, erleiden je nach der Dauer des Gewaltverhältnisses oft massive psychische und physische Beeinträchtigen, die weit über die typischen Tatfolgen leichter Körperverletzungen hinausgehen.
Auch der Frage, inwiefern psychische Gewalt - im Hinblick auf diese Erkenntnisse - ausreichend kriminalisiert ist, soll nachgegangen werden.
Weitere Schwerpunkte werden dieses Semester Genderaspekte im Bereich von Menschenhandel und (Arbeits-)Ausbeutung sowie Femicide und deren Einordnung als Hasskriminalität darstellen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Benotung erfolgt auf der Basis der Leistung in Form eines Referats oder bei der schriftlichen Prüfung.
Die Gesamtnote kann durch Mitarbeitspunkte aufgebessert werden, wobei aber die ersten zwei Beiträge (in der mündlichen Diskussion, im Chat oder im Diskussionsforum auf der Lernplattform) erforderlich sind, um überhaupt die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Erst die darüber hinaus geleisteten Mitarbeitspunkte können die Note (maximal) um einen Grad verbessern.
Es gilt Anwesenheitspflicht!

Zu den Referaten ist jeweils eine Woche im Voraus ein Handout von zwei bis maximal drei Seiten abzugeben, das nach Korrektur durch die LV-Leiterin auf moodle hochgeladen wird.
Das Referat ist auf zoom vorzutragen und sollte rund 15 bis 20 min dauern.

Die schriftliche Prüfung (für Kolleg*innen, die kein Referatsthema erhalten haben oder nicht referieren wollen) wird zum geplanten Zeitpunkt via Moodle als schriftliche Online-Prüfung im "Open Book"-Modus abgehalten werden. Sie wird aus Multiple-Choice- und offenen Fragen bestehen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheitspflicht! (maximal eine unentschuldigte und zwei entschuldigte Fehlstunden sind möglich)
zweimalige Mitarbeit (während der Lehrveranstaltung oder auf der Lernplattform im Diskussionsforum) ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung.
Von den insgesamt 36 erreichbaren Punkten müssen für ein Genügend 18 Punkte erreicht werden!
(ab 26 Punkten: Befriedigend; ab 31 Punkten: Gut; ab 34 Punkten Sehr gut)
Die Punkte können bei der schriftlichen Prüfung erworben werden, oder durch Halten eines ca. 15 minütigen Referats (und rechtzeitigem Abgeben eines 1- bis 3-seitigen Handouts bis eine Woche vor dem Referatstermin ), wofür es auch bis zu 36 Punkte gibt, sowie durch Mitarbeit (die ersten beiden verpflichtenden Beiträge bringen keine Zusatzpunkte. Die weiteren Punkte können die Note (siehe Benotungsschema) maximal um einen Grad heben)
Punkteabzug gibt es für verspätete Abgabe des Handouts (minus 5 Punkte), für "Copy and paste" statt Paraphrasierens (minus 10 Punkte) für Fehlen von Quellenangaben am Handout (minus 3 Punkte) sowie für inhaltliche Fehler (je nach Schwere minus 1 bis minus 3 Punkte pro Fehler)
Die Gesamtzahl der erreichten Punkte ergibt (nach dem obigen Punkteschema) die Note.

Prüfungsstoff

Der Stoff wird anhand von Vorträgen der Lehrveranstaltungsleiterin und Referaten der Studierenden über eingegrenzte und zur Verfügung gestellte Materialien erarbeitet. Nach Möglichkeit rundet der Vortrag einer Gastvortragende*n aus der Praxis die Lehrveranstaltung ab.

Literatur

Nur ergänzend, nicht prüfungsrelevant:

Helga Amesberger, Sexarbeit in Österreich, Ein Politikfeld zwischen Pragmatismus, Moralisierung und Resistenz, new academic press, 2014

Julia Bettermann/Moetje Feenders (Hrsg.), Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention, Verlag für Polizeiwissenschaft, Clemens Lorei, Frankfurt 2004

David Briggs/Roger Kennington, Managing Men Who sexually Abuse, Jessica Kingsley Publishers, London and Philadelphia, 2006

Albin Dearing/Birgitt Haller (Hrsg.), Schutz vor Gewalt in der Familie - Das österreichische Gewaltschutzgesetz, Verlag Österreich, Wien 2005.

Jutta Elz (Hrsg.), Täterinnen, Befunde,Analysen,Perspektiven, Kriminologie und Praxis (Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle e.V.) Band 58, Wiesbaden 2009.

Clemens Fobian/Michael Lindenberg/Rainer Ulfers, Jungen als Opfer sexueller Gewalt - Ausmaß, theoretische Zugänge und praktische Fargen für die soziale Arbeit, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2018.

Wilhelm Heitmeyer/Monika Schröttle (Hrsg.) Gewalt - Beschreibungen-Analysen-Prävention, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Band 563, Bonn 2006.

Barbara Krahè/Hans Joachim Schneider, Sexual- und Gewaltprobleme, in Hans Joachim Schneider (Hrsg.), Internationales Handbuch der Kriminologie Band 2, Besondere Probleme der Kriminologie, de Gruyter-Recht Berlin, 2009, 787 - 982.

Helmut Kury/Joachim Obergfell-Fuchs, Sexualkriminalität, in Hans Joachim Schneider (Hrsg.), Internationales Handbuch der Kriminologie Band 1, Grundlagen der Kriminologie, de Gruyter-Recht Berlin, 2007, 613 - 666.

Lyane Sautner, Viktimologie, Die Lehre von Verbrechensopfern, Verlag Österreich, Wien, 2014

Hans Joachim Schneider, Kriminologie, Berlin-New York de Gruyter, 1987, S 561 ff (zu Frauen und Kriminalität)

Verein Wiener Frauenhäuser (Hrsg.), "Ohne mich bist du nichts" - Psychische Gewalt in der Familie (Tagungsbericht), Wien, 2014.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12