Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030683 PKU Klausurenkurs aus Bürgerlichem Recht für den Prüfungstermin Oktober 2025 (2025S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Block im September; Termine werden noch bekannt gegeben.

Studierende, die einen LV-Platz erhalten haben und unentschuldigt in der ersten LV-Einheit nicht erscheinen, müssen wir von der LV abmelden, damit wir Wartelistenplatzinhaber*innen in die LV aufnehmen können.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Klausurenkurs bereitet die Studierenden auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vor. Die Studierenden üben die schriftliche Falllösung anhand von zwei Klausuren auf FÜM II-Niveau und verbessern so ihre Kompetenz in der privatrechtlichen Falllösungstechnik. Die Klausuren werden nach denselben Maßstäben wie bei der FÜM II korrigiert und beurteilt. Die Studierenden erhalten so die Möglichkeiten, ihr aktuellen fachliches Niveau einzuschätzen. Der Klausurenkurs simuliert den zivilrechtlichen Teil der FÜM II auch mit Blick auf die Prüfungsbedingungen, den Schwierigkeitsgrad sowie Zeit, Ort und Hilfsmittel.
Ablauf des Kurses:
 Vorbesprechung: Besprochen werden Ablauf der Lehrveranstaltung, häufige (technische) Fehler bei schriftlichen Falllösung im Rahmen der FÜM II sowie allgemeine Grundlagen der Falllösungstechnik.
 Klausur 1
 Besprechung Klausur 1
 Klausur 2
 Besprechung Klausur 2

In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten der Falllösung anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt, um die Studierenden bestmöglich auf die FÜM II vorzubereiten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Ausarbeitung einer Klausur. Die erlaubten Hilfsmittel entsprechen dem Modus der FÜM II für den jeweiligen Termin. Siehe zu den erlaubten Hilfsmitteln den Aushang des Instituts: https://backend.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Studienbehelfe/Verwendung_Gesetzesausgaben.pdf

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Klausur wird nach denselben Maßstäben wir bei der FÜM II korrigiert und beurteilt, um den Studierenden eine realistische Einschätzung ihres derzeitigen fachlichen Könnens zu erlauben. Im Zeugnis wird der Kurs jedoch nur „mit Erfolg teilgenommen“ (Teilgenommen+), oder „ohne Erfolg teilgenommen“ (Teilgenommen-) bewertet, sodass die Studierenden am Klausurenkurs teilnehmen können, ohne dem Druck einer negativen Note ausgesetzt zu sein.
1. Alle Teilnehmer:innen (u:space und Moodle) erhalten eine Beurteilung im Sammelzeugnis in Form von teilgenommen+ oder teilgenommen-.
2. Um mit teilgenommen+ beurteilt zu werden, muss eine der beiden Klausuren ausgearbeitet und abgegeben werden. Wer keine Klausur abgibt, wird mit teilgenommen- beurteilt.
3. Aus Kapazitätsgründen kann die Korrektur nur jenen Teilnehmer:innen zugesagt werden, die über u:space angemeldet sind. Pro „Korrekturplatz“ wird aber nur eine Klausur korrigiert.
4. Wer keine Beurteilung im Zeugnis wünscht, muss sich vom Klausurenkurs abmelden

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff orientiert sich an den jeweils bekannt gegebenen Schwerpunkten für den nächstfolgenden FÜM II-Termin, kann aber auch die Inhalte anderer Bereiche des Prüfungsstoffes beinhalten. Der Klausurstoff wird daher aus dem Pool von Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Familienrecht, Erbrecht, IPR ausgewählt.

Literatur

Aktuelle Gesetzesausgabe (Kodex Bürgerliches Recht) in der jeweils aktuellen Fassung
Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem Aushang des Instituts unter dem Link https://backend.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Studienbehelfe/Studienbehelfe_DIPLOM.pdf

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 10.02.2025 16:06