Universität Wien

030694 VO Gerichtliche Medizin für Juristen und Juristinnen II (von II) (2021S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
VOR-ORT

Anmeldung online über MUW! Unbedingt als Mitbelegung MedUni Wien anmelden und dann für die LV anmelden. Nähere informationen siehe Homepage Institut für Strafrecht.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine

FR 19.03.2021 12.30-14.00
FR 26.03.2021 12.30-14.00
FR 16.04.2021 12.30-14.00
FR 23.04.2021 12.30-14.00
FR 30.04.2021 12.30-14.00
FR 07.05.2021 12.30-14.00
FR 14.05.2021 12.30-14.00
FR 21.05.2021 12.30-14.00
FR 28.05.2021 12.30-14.00
FR 04.06.2021 12.30-14.00
FR 11.06.2021 12.30-14.00
FR 18.06.2021 12.30-14.00
Ort: HS des Zentrums für Gerichtsmedizin, Sensengasse 2


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Vorlesung ist für Studierende der Rechtswissenschaften und Studierende nicht-medizinischer Fächer ausgerichtet! Nach Auskunft der juridischen Fakultät ist nur mehr einer der beiden Teile (also Teil 1 oder Teil 2) für den Wahlfachkorb anrechenbar! Teil 2 im Sommersemester kann auch besucht werden, ohne Teil 1 absolviert zu haben.
Teilnehmerzahl beschränkt auf 25!
ACHTUNG !!! AB SOFORT NEUE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MITBELEGUNG !!!
Studierende der juridischen Fakultät und anderer, nicht medizinischer Fächer müssen sich unbedingt
1. als MitbelegerIn an der MUW anmelden (Fristen siehe Homepage: Mitbelegung - Medizinische Universität Wien:https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/anmeldung-zulassung/mitbelegung/
und müssen sich dann
2. für die Lehrveranstaltung anmelden.

ACHTUNG: Bei Nichtbeachtung (Mitbelegung + Anmeldung) scheinen Sie nicht als Teilnehmer am Computer auf und es kann kein Zeugnis ausgestellt werden! Nur wer 1. an der MUW mitbelegt UND 2. auch bei der LV angemeldet ist kann das Online-Zeugnis erhalten!
Keine persönliche Anmeldung, keine Anmeldung durch mails an den Vortragenden möglich.
Die Ablegung der jeweiligen Prüfung der beiden Vorlesungen „Gerichtliche Medizin für Juristen 1 oder 2“ muss durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ, z.B. StudiendekanIn, der Universität Ihrer Zulassung („Stammuniversität“) im Voraus genehmigt werden (siehe "Ansuchen um Mitbelegung" Seite 2 unten; Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 9 Z 2 Universitätsgesetz 2002 – UG).
Das „Ansuchen um Mitbelegung“ muss ausgefüllt und mit dem Studienblatt am zuständigen Dekanat gehen bewilligt werden. Dann ist das Formular und das Studienblatt ausschließlich per E-Mail der Medizinischen Universität zu übermitteln.
Sie müssen an Ihrer Stammuniversität die Fortsetzung Ihres Studiums gemeldet haben (durch Einzahlung des ÖH-Beitrages und eines allfälligen Studienbeitrages), erst dann ist die Mitbelegung an anderen Universitäten möglich.
Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Stammuniversität, ob und in welcher Form die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen der Mitbelegung an der MedUni Wien absolvieren möchten, für Ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anrechenbar sind.

Gerichtliche Medizin ist angewandte Medizin und dient der Erforschung der naturwissenschaftlichen Grundlagen des Sachbeweises.
Das Aufgabenspektrum umfasst Dienstleistungsaufgaben (Obduktionen, Verletzungsgutachten, Behandlungsfehlergutachten, chemisch-toxikologische Gutachten, spurenkundliche Gutachten (DNA), Vaterschaftsgutachten), Tätigkeit als Sachverständiger vor Gericht, forensische Forschungsaufgaben zur Erhebung von Befunden, deren Beweiswert und deren Validität sowie die Lehre.
Keine Vorkenntnisse erforderlich!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Am Ende des Semesters findet an zwei Terminen (jeweils am Ende der Vorlesung) die schriftliche Prüfung statt (Fragen und offene schriftliche Antworten).

Mindestens 80%ige Anwesenheit erforderlich, da sonst die Prüfung nicht absolviert werden kann.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Bitte melden Sie sich nur dann an, wenn Sie der Vorlesung 90 Minuten lang ohne Handy folgen möchten und können (es stört - wer ständig online ist und etwas Anderes tut, falls Sie das nicht mehr aushalten können, bitte nicht in die Vorlesung kommen).
Aus aktuellem Anlass muss ich leider wieder sagen: Fotografieren / Mit-Filmen / Audio-Aufnahmen der gesamten Vorlesung oder von Teilen davon ist aufgrund der behandelten Inhalte strengstens verboten. Es kursieren Mitschriften, die nur durch Audio-Aufnahmen entstanden sein können. Es ist verboten! Danke.

Prüfungsstoff

Literatur

Empfohlene Literatur:Lehrbuch "Forensische Medizin für Studium und Praxis" (Hochmeister, Grassberger, Stimpfl), 2. Auflage, Verlag Wilhelm Maudrich erhältlich z.B. bei Buchhandlung Spitalgasse (schräg gegenüber vom Institut)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 14.06.2021 08:47