030694 VO Gerichtliche Medizin für Juristen und Juristinnen II (von II) (2022S)
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Diese LV ist für Studierende der Rechtswissenschaften und Studierende nicht-medizinischer Fächer ausgerichtet.
Die Zuteilung zu dieser LV erfolgt doppelt:
1. Studierende der juridischen Fakultät müssen sich als MitbelegerIn an der MUW anmelden (Fristen siehe Homepage Mitbelegung Medizinische Universität Wien https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/anmeldung-zulassung/mitbelegung und dann müssen sie sich für die Lehrveranstaltung anmelden. Andernfalls kann kein Zeugnis ausgestellt werden.
Es ist keine persönliche Anmeldung, keine Anmeldung durch Mails an den Vortragenden möglich. Die Ablegung der jeweiligen Prüfung der beiden Vorlesungen "Gerichtliche Medizin für Juristen 1 oder 2" muss durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ, z.B. StudiendekanIn, der Universität Ihrer Zulassung ("Stammuniversität") im Voraus genehmigt werden (siehe "Ansuchen um Mitbelegung" Seite 2 unten; Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 9 Z 2 Universitätsgesetz 2002 UG).
Das "Ansuchen um Mitbelegung" muss ausgefüllt und mit dem Studienblatt am zuständigen Dekanat bewilligt werden. Dann ist das Formular und das Studienblatt ausschließlich per E-Mail der Medizinischen Universität zu übermitteln.
Sie müssen an Ihrer Stammuniversität die Fortsetzung Ihres Studiums gemeldet haben (durch Einzahlung des ÖH-Beitrags und eines allfälligen Studienbeitrages), erst dann ist die Mitbelegung an anderen Universitäten möglich.Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Stammuniversität, ob und in welcher Form die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen der Mitbelegung an der MedUni Wien absolvieren möchten, für Ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anrechenbar sind.
Die Zuteilung zu dieser LV erfolgt doppelt:
1. Studierende der juridischen Fakultät müssen sich als MitbelegerIn an der MUW anmelden (Fristen siehe Homepage Mitbelegung Medizinische Universität Wien https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/anmeldung-zulassung/mitbelegung und dann müssen sie sich für die Lehrveranstaltung anmelden. Andernfalls kann kein Zeugnis ausgestellt werden.
Es ist keine persönliche Anmeldung, keine Anmeldung durch Mails an den Vortragenden möglich. Die Ablegung der jeweiligen Prüfung der beiden Vorlesungen "Gerichtliche Medizin für Juristen 1 oder 2" muss durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ, z.B. StudiendekanIn, der Universität Ihrer Zulassung ("Stammuniversität") im Voraus genehmigt werden (siehe "Ansuchen um Mitbelegung" Seite 2 unten; Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 9 Z 2 Universitätsgesetz 2002 UG).
Das "Ansuchen um Mitbelegung" muss ausgefüllt und mit dem Studienblatt am zuständigen Dekanat bewilligt werden. Dann ist das Formular und das Studienblatt ausschließlich per E-Mail der Medizinischen Universität zu übermitteln.
Sie müssen an Ihrer Stammuniversität die Fortsetzung Ihres Studiums gemeldet haben (durch Einzahlung des ÖH-Beitrags und eines allfälligen Studienbeitrages), erst dann ist die Mitbelegung an anderen Universitäten möglich.Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Stammuniversität, ob und in welcher Form die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen der Mitbelegung an der MedUni Wien absolvieren möchten, für Ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anrechenbar sind.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
Lehrende
Termine
Beginn Freitag 4.3.2022 12:30 - 14:00 im Hörsaal Gerichtsmedizin,
Sensengasse 2, 1090 Wien, dann jeweils Freitags zur gleichen Zeit
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 20.06.2022 10:28