030695 KU Betriebswirtschaftslehre (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 300 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1.Klausur: 09.05.2017, 15:45
2.Klausur: 30.05.2017, 15:45
- Montag 13.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 20.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 27.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 03.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 24.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 08.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 15.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 22.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 29.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 12.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 19.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung sind mindestens zwei positive Teilleistungen notwendig. Die Note setzt sich aus diesen zwei Leistungen zusammen.
Bei unentschudigter Nichtteilnahme an der 1. Klausur erfolgt die Abmeldung aus dem Kurs. Eine Teilnahme an der 2. Klausur ist dann nicht mehr möglich. Erlaubte Hilfsmittel bei den Klausuren: unkommentierte Gesetzesausgaben (zulässig sind lediglich reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen).
Bei unentschudigter Nichtteilnahme an der 1. Klausur erfolgt die Abmeldung aus dem Kurs. Eine Teilnahme an der 2. Klausur ist dann nicht mehr möglich. Erlaubte Hilfsmittel bei den Klausuren: unkommentierte Gesetzesausgaben (zulässig sind lediglich reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Einführung in einige wesentliche Themen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, die für Juristen einen erhöhten Praxisbezug haben. Die Studenten sollen nicht lernen, Unternehmensbewertungen durchzuführen oder Bilanzen zu analysieren. Es reicht, diese lesen und verstehen zu können, um letztlich mitreden und die richtigen Fragen stellen zu können.
Prüfungsstoff
Neben der Theorie soll möglichst parallel der Praxisbezug in Form von case studies geschaffen werden. Beispielsweise anhand von Unternehmensbewertungsgutachten oder KMG-Prospekten. Wichtig ist das Vernetzen betriebswirtschaftlicher Fragen zu den juristischen Aspekten desselben Themas.
Literatur
BWL für Juristen Gesamtskriptum (Moodle)
weiterfürhende Literatur: Lechner/Egger/Schauer, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Linde Verlag, jeweils aktuelle Auflage
weiterfürhende Literatur: Lechner/Egger/Schauer, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Linde Verlag, jeweils aktuelle Auflage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16
o Grundbegriffe
o AnwendungsbereichePlanung und Controlling
Bilanzanalyse
o Grundbegriffe
o Ausgewählte KennzahlenUnternehmensbewertung
o Grundbegriffe
o Gängige Methoden
o AnwendungsbereicheFinanzierung
o Grundbegriffe
o Banken
o Börse
o Corporat Finance