Universität Wien

030696 KU Bilanzrecht (2015W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 180 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

1. Klausur: 16.11., 18-19.15, gemeinsam mit 030243, U10, LS 11 und 12
2. Klausur: 12.1., 16.30-17.45, gemeinsam mit 030243, U18, LS 11 und 12

Zuteilungsvoraussetzung FÜM 2, MP ZGV, eventuell noch freie Plätze werden aufgefüllt

  • Dienstag 13.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 20.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 27.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 03.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 10.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 24.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 01.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 15.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.01. 17:00 - 18:00 Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

2 Klausuren, die Punkte der beiden Klausuren werden addiert. Es müssen mehr als 50% der Gesamtpunktezahl erreicht werden. Bei unentschudigter Nichtteilnahme an der 1. Klausur erfolgt die Abmeldung aus dem Kurs. Eine Teilnahme an der 2. Klausur ist dann nicht mehr möglich. Erlaubte Hilfsmittel bei den Klausuren: unkommentierte Gesetzesausgaben (zulässig sind lediglich reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Einführung in einige wesentliche Themen der Rechnungslegung, die für Juristen einen erhöhten Praxisbezug haben. Rechnungslegung als juristisches und nicht buchhalterisches Thema. Die Studenten sollen nicht lernen zu buchen oder Jahresabschlüsse selbst aufzustellen. Es reicht, diese lesen und verstehen zu können, um letztlich mitreden und die richtigen Fragen stellen zu können.

Prüfungsstoff

Neben den rechtlichen Grundlagen und der Theorie soll möglichst parallel der Praxisbezug in Form von Case Studies geschaffen werden, beispielsweise anhand von (veröffentlichten) Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten.

Literatur

Vanas, Bilanzrecht - Eine juristische Einführung, 2. Auflage, 2013, Manz Verlag

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16