030696 KU Bilanzrecht (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 10.09.2016 00:01 bis Di 27.09.2016 22:00
- Abmeldung bis So 16.10.2016 23:59
Details
max. 350 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 11.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 18.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 08.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
-
Dienstag
15.11.
15:00 - 16:30
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG - Dienstag 22.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 06.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
-
Dienstag
13.12.
15:00 - 16:30
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG -
Dienstag
10.01.
15:00 - 16:30
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung sind mindestens zwei positive Teilleistungen notwendig. Die Note setzt sich aus diesen zwei Leistungen zusammen.
Bei unentschudigter Nichtteilnahme an der 1. Klausur erfolgt die Abmeldung aus dem Kurs. Eine Teilnahme an der 2. Klausur ist dann nicht mehr möglich. Erlaubte Hilfsmittel bei den Klausuren: unkommentierte Gesetzesausgaben (zulässig sind lediglich reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen).
Bei unentschudigter Nichtteilnahme an der 1. Klausur erfolgt die Abmeldung aus dem Kurs. Eine Teilnahme an der 2. Klausur ist dann nicht mehr möglich. Erlaubte Hilfsmittel bei den Klausuren: unkommentierte Gesetzesausgaben (zulässig sind lediglich reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Einführung in einige wesentliche Themen der Rechnungslegung, die für Juristen einen erhöhten Praxisbezug haben. Rechnungslegung als juristisches und nicht buchhalterisches Thema. Die Studenten sollen nicht lernen zu buchen oder Jahresabschlüsse selbst aufzustellen. Es reicht, diese lesen und verstehen zu können, um letztlich mitreden und die richtigen Fragen stellen zu können.
Prüfungsstoff
Neben den rechtlichen Grundlagen und der Theorie soll möglichst parallel der Praxisbezug in Form von Case Studies geschaffen werden, beispielsweise anhand von (veröffentlichten) Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten.
Literatur
Vanas, Bilanzrecht - Eine juristische Einführung, 2. Auflage, 2013, Manz Verlag
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16
Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung
Jahresabschluss nach UGB (Rechnungslegung, Inhalt der Bilanz, Bewertungsvorschriften, ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften)
Konzernabschluss nach UGB
Abschlussprüfung
IAS und IFRS
US GAAP
Sonderbilanzen
Status