Universität Wien

030700 SE Migration: Rechtsphilosophische Perspektiven (2024W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 16.10. 13:00 - 14:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)
  • Freitag 13.12. 09:30 - 17:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Thema „Migration“ steht seit längerem im medialen Fokus und im Zentrum politischer und rechtlicher Debatten. Dies betrifft etwa die angespannte Flüchtlingslage in Europa, die zu Fragen nach der Verantwortungsteilung in Europa oder nach den menschenrechtlichen Grenzen der Migrationssteuerung führt. Es stellt sich auch die Frage, wie ein gutes Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Bevölkerung im pluralen Verfassungsstaat gelingen kann. Dabei ist das Thema „Migration“ angesichts der Verflochtenheit von internationalen, europäischen und nationalen Regelungen nicht nur aus rechtlicher Perspektive vielschichtig, sondern es wirft auch drängende grundsätzliche Fragen auf: Wie lassen sich territoriale Grenzen rechtfertigen? Soll ein Recht auf Einwanderung anerkannt werden? Was bedeutet die Universalität von Menschenrechten angesichts staatlicher Migrationssteuerung? Welches ist das angemessene Verständnis von „Integration“ – und braucht es dieses Konzept überhaupt noch? Es überrascht angesichts dieser und vieler weiterer grundlegenden Frage nicht, dass das Thema der Migration in jüngerer Zeit vermehrt Gegenstand von philosophischen Kontroversen geworden ist.
Das Seminar beleuchtet aktuelle Problemkreise von Migration in Recht, Ethik und Rechtsphilosophie. Das Ziel ist es, einige grundlegende Argumente kennen zu lernen und die rechtlichen Vorgaben sowie Spielräume vor diesem Hintergrund zu diskutieren.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Jede:r Studierende:r hält ein Referat von ca. 20 Min auf Grundlage einer Powerpoint-Präsentation; die Teilnahme an den anschließenden Diskussionen ist gewünscht.
Eine schriftliche Arbeit ist zusätzlich von jenen Studierenden abzufassen, die als Diplomand:in dieses Seminar absolvieren. Diese müssen eine lege artis verfasste Diplomseminararbeit (DSA) abgeben.
Die DSA sollte mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis umfassen. Eine DSA kann nur nach Abgabe eines Motivationsschreibens und Rücksprache mit der LV-Leiterin verfasst werden.
Bei einer DSA handelt es sich um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung individueller Studierender. Die Heranziehung von Tools der KI ist nicht grundsätzlich verboten, allerdings dürfen diese ausschließlich als Hilfsmittel verwendet werden und ihre Verwendung muss in der Arbeit ausgewiesen sein.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindesterfordernisse für die positive Beurteilung:
Für das positive Bestehen der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung sind folgende Teilleistungen zu erbringen:
• Anwesenheit bei allen Terminen
• Teilnahme an den Diskussionen im Anschluss an die Präsentationen
• Abgabe der Powerpoint Präsentation bis eine Woche vor dem Referatstermin.
• Mündliches Referat von ca. 20 Minuten
• Für Diplomand:innen: Eine schriftliche Diplomseminararbeit
• ggf. nach Abgabe der schriftlichen Arbeit ein notenrelevantes Gespräch mit der LV-Leitung (Dieses Gespräch findet nach Terminvereinbarung statt und hat die Arbeit, die Gliederung, verwendete Methodik, Auswahl der Quellen etc. zum Gegenstand.)
Beurteilungsmaßstab:
• Für die Seminarnote zählen Referat und Mitarbeit.
• Für Diplomand:innen: Erfolg beim Verfassen einer Seminararbeit entlang der Vorgaben der "Checkliste wissenschaftliches Arbeiten", die Sie auf Moodle finden.
• Für Diplomand:innen (im Falle eines notenrelevanten Gesprächs): Das notenrelevante Gespräch hat zum Ziel, die eigenständige Erstellung der Seminararbeit durch die Studierenden sicherzustellen. Das Gespräch dauert ca. 30 Minuten und wird persönlich vor Ort durchgeführt. Ergibt sich im Gespräch, dass die*der Studierende keine ausreichende Auskunft zu den Inhalten, Methoden, verwendeten Quellen, Schlussfolgerungen der Seminararbeit geben kann, wird die Teilleistung Seminararbeit negativ beurteilt. Ergibt sich im Laufe des Gespräches, dass unerlaubte Hilfsmittel eingesetzt wurden, wird ein studienrechtliches Verfahren wegen der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel eingeleitet. Ansonsten wird die ursprünglich von der Lehrveranstaltungsleitung vorgesehene Beurteilung beibehalten.

Prüfungsstoff

Da es sich bei der LV um ein Seminar handelt, gibt es keine Prüfung und somit auch keinen Prüfungsstoff - Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind Referat und Diskussionsteilnahme.

Literatur

Einschlägige Literatur wird über Moodle zur Verfügung gestellt

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 09.09.2024 14:45