030703 KU Gläubigerschutz an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht (2023W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 12.09.2023 00:01 bis Di 26.09.2023 23:59
- Abmeldung bis Di 17.10.2023 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 17.10. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG (Vorbesprechung)
- Dienstag 14.11. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 15.11. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 16.11. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 05.12. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 11.12. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 12.12. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 13.12. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Freitag 12.01. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 15.01. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 16.01. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung dient einer vertiefenden Auseinandersetzung mit Gläubigerschutzthemen, die im Rahmen des Kernstoffs (Modulprüfungen Unternehmensrecht; Zivilverfahrensrecht) nur kurz gestreift werden. Besonderes Augenmerk gilt den Querschnittsbereichen wie etwa der Haftung von Leitungsorganen und Gesellschaftern in Insolvenznähe sowie deren (grenzüberschreitender) Durchsetzung. Weitere Beispiele sind die Sorgfaltspflichten bei außergerichtlichen Restrukturierungsbemühungen oder die Haftung bei Verletzung von insolvenzprophylaktischen Bestimmungen im Rechnungslegungsrecht.In der ersten Einheit werden Themenpools vorgestellt, aus denen die Teilnehmer*innen ein Thema zur näheren Bearbeitung wählen. Diese Themen werden in den Folgeeinheiten anhand von interaktiven Präsentationen im Plenum aufgearbeitet. Im Anschluss ist eine kurze Hausarbeit abzufassen.Ziel der Lehrveranstaltung ist neben der Wissensvermittlung insbesondere auch das Erproben von Vorträgen und (schriftlichem) wissenschaftlichem Arbeiten. Zu diesem Zweck erhalten die Teilnehmer*innen auch individuelles Feedback.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Beurteilung erfolgt anhand von Mitarbeit in den Einheiten (40%), einer Präsentation (40%) und einer kurzen schriftlichen Hausarbeit zur Präsentation (20%).Zu den erlaubten Hilfsmitteln siehe unten bei der Literatur.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es werden Noten je nach erreichter Prozentzahl der Einzelleistungen (siehe oben zur Art der Leistungskontrolle) vergeben. Für eine positive Beurteilung müssen zumindest 50% erreicht werden.
Prüfungsstoff
Siehe oben zur Art der Leistungskontrolle.
Literatur
Die Literatur hängt vom jeweiligen Themenpool ab und wird in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 04.06.2024 10:25