Universität Wien

030717 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2017W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Nähere Informationen und Fälle siehe zvr.univie.ac.at

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Drei Einheiten (und zwar 1.2., 2.2. und 19.2.) werden von Dr. Florian Scholz abgehalten.

Klausuren

1. Klausur: 7.2.2018
Rückgabe und Besprechung: 12.2.2018
2. Klausur: 20.2.2018
Rückgabe und Besprechung: 23.2.2018

  • Donnerstag 01.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 02.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 05.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 06.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 07.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 12.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 14.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 15.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 16.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 19.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 20.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 23.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht mitsamt seinen internationalen Bezügen erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.
Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle im Vorfeld auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht zur Verfügung gestellt (http://zvr.univie.ac.at ).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.

Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Für die weiteren Einheiten besteht keine Anwesenheitspflicht.

Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an keiner der Klausuren teilnimmt bzw keine Mitarbeit erbringt, wird automatisch abgemeldet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Im Rahmen der Übung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16