030717 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Nähere Informationen und Fälle siehe Institutshomepage zvr.univie.ac.at
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 02.01.2019 00:01 bis Mo 28.01.2019 23:59
- Abmeldung bis So 03.02.2019 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Fälle sind rechtzeitig vor Übungsbeginn auf zvr.univie.ac.at abrufbar.
Klausuren:1. Klausur: Fr, 8.2.2019Rückgabe und Besprechung: Di, 12.2.20192. Klausur: Mo, 18.2.2019
Rückgabe und Besprechung: Di, 19.2.2019
- Montag 04.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 06.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 07.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 08.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 13.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 14.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 15.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 18.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 21.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Für die weiteren Einheiten besteht keine Anwesenheitspflicht.Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an keiner der Klausuren teilnimmt bzw keine Mitarbeit erbringt, wird automatisch abgemeldet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Im Rahmen der Übung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16
Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle im Vorfeld auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht zur Verfügung gestellt (http://zvr.univie.ac.at ).