Universität Wien

030717 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2019S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausuren:
1. Klausur: 16.09.19 im U10
Rückgabe: 17.09.19 im U11

2. Klausur: 24.09.19 im U11
Rückgabe: 25.09.19 im U10

  • Montag 09.09. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 11.09. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 13.09. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 16.09. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.09. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 18.09. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 20.09. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 23.09. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 24.09. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 25.09. 17:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht mitsamt seinen internationalen Bezügen erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unerlässlich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei der Klausur vorausgesetzt wird.
Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle im Vorfeld auf der Website des Instituts (zvr.univie.ac.at) zur Verfügung gestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei positiver Beurteilung einer der beiden Klausuren.
Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Für die weiteren Einheiten besteht keine Anwesenheitspflicht.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16