Universität Wien

030726 KU Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Europa (2023S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 14.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 28.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 18.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 25.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 02.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 09.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 16.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 23.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 06.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 13.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 20.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Themenschwerpunkte:
Europäisierung der Rechtsordnung bzw des Religionsrechts;
Modelle des Verhältnisses zwischen den Staaten und den Religionsgemeinschaften (insbesondere Trennungsmodell, Kooperationsmodell und Modell des Staatskirchentums);
Religion und europäische Identität;
Besonderheiten des Europäischen Religionsrechts;
Die religiös-weltanschauliche Dimension im Bereich der Europäischen Union;
Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Gemeinschaftsrecht und in der Europäischen Menschenrechtskonvention;
Europäische Rechtsprechung (EuGH, EGMR, vormalige EKMR);
Europäisches Arbeitsrecht und Antidiskriminierungsrecht;
Sekten und Neue Religiöse Bewegungen;
Islam in Europa.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit, Abfassen einer kleinen Hausarbeit, schriftliches Kolloquium innerhalb der letzten Lehrveranstaltungseinheit vom Dienstag 20. Juni (Dauer: eine halbe Stunde). Ersatzweise kann das Kolloquium auch mündlich und digital ab dem 21. Juni bis Ende Juli abgelegt werden. Die Kolloquienfragen werden einem Katalog entnommen, der insgesamt 30 Fragen umfasst und den Studierenden im Lauf des Semesters bekanntgemacht wird.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheitspflicht (bitte keinesfalls mehr als dreimal fehlen.) Das Kolloquium wird etwa die Hälfte des Beurteilungsmaßstabs bilden, die Hausarbeit ein Drittel und den Rest die mündliche Mitarbeit.

Prüfungsstoff

Zwei von Brigitte Schinkele verfasste und vom Lehrveranstaltungsleiter aktualisierte Skripten, die im Lauf der Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Der Stoff wird v.a. anhand der 30 möglichen Kolloquienfragen (siehe oben Art der Leistungskontrolle!) behandelt.

Literatur

Die Skripten enthalten reichlich Literatur- und Judikaturverweise.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 13.03.2023 20:07