Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030728 UE Übung Romanistische Fundamente (Schuldrecht) (2025S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 20.03. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 27.03. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 03.04. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 10.04. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 08.05. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 15.05. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 22.05. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 05.06. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 12.06. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele der Lehrveranstaltung sind die Kenntnis der Dogmatik sowie der Denk- und Argumentationsfiguren des römischen Schuldrechts als Fundamente der europäischen Privatrechtsentwicklung sowie das Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung und der Arbeit mit Quellentexten.
Dogmatik, Methodik und Argumentation werden durch Vortrag und gemeinsames Erarbeiten von Falllösungen und Exegesen vermittelt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für ein positives Zeugnis sind erforderlich:
1. regelmäßige Anwesenheit, Mitarbeit
2. es finden zwei schriftliche Klausuren statt

Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben und die unentschuldigt nicht in der ersten LV-Einheit erscheinen, werden abgemeldet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der Notendurchschnitt der beiden Klausuren ergibt die Endnote der Lehrveranstaltung (zB: 1+3=2; 3+5=4). Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben "zählt" diese als 5.

Prüfungsstoff

Römisches Schuldrecht

Literatur

VERWENDETE UND EMPFOHLENE LITERATUR
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 9. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 8. Auflage (2021)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage (2020)
Halbwachs (Hrsg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 04.02.2025 16:05