Universität Wien

030743 SE Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte des Geschlechterverhältnisses (2024S)

auch für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Di 04.06. 09:00-18:00 Ort in u:find Details

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Vorbesprechung 13.3., 10 Uhr, Institut Zi 001
Block: 4. und 5.6., 9-18 Uhr, Institut Zi 001

Mittwoch 13.03. 10:00 - 11:30 Ort in u:find Details (Vorbesprechung)
Mittwoch 05.06. 09:00 - 18:00 Ort in u:find Details

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Gleichbehandlungsgesetz hat die Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben zum Ziel und verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts beim Zugang zum Arbeitsmarkt, bei der Einstellung und während des Ablaufs des Dienstverhältnisses sowie bei der Auflösung des Dienstverhältnisses. Auch wenn die LV die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Zentrum behandelt, sollen die neuen Diskriminierungsgründe der ethnischen Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Behinderung, des Alters und der sexuellen Orientierung mitbesprochen werden.
Dies ist insoweit auch sinnvoll, da die gesetzlichen Regelungen für alle Diskriminierungsgründe weitgehend ident formuliert sind. In der Lehrveranstaltung werden alle das Arbeitsleben betreffende Themen des Diskriminierungsschutzes besprochen, sowie, in Ergänzung dazu, die entsprechenden Problemlagen im Sozialrecht. Das Sozialversicherungsrecht baut nach wie vor auf einem ehezentrierten, an einer typisch männlichen Erwerbskarriere orientierten Modell auf. Die diesbezüglichen genderspezifischen Fragestellungen beziehen sich ua auf Brüche in den Erwerbskarrieren von Frauen wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.

In der Vorbesprechung werden die Themen vergeben.
Erster und zweiter Seminartag (zwei aufeinanderfolgende Tage im Juni):
Die Studierenden tragen nacheinander ihre Referate vor. Im Anschluss an jedes Referat wird genug Zeit für Kommentierung und Diskussion eingeplant. Dabei sollen Fragen diskutiert werden, die von den Studierenden vorbereitet wurden bzw Fragen, die im Laufe des Vortrages aufgekommen sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

schriftliche Seminararbeit und mündliche Präsentation

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Schriftliche Seminararbeit (10 Seiten) und mündliche Präsentation
Für DiplomandInnen gelten die Anforderungen für Diplom-Seminararbeiten (50.000 Zeichen).

Prüfungsstoff

Literatur

Maßgebliche Literatur wird in der Vorbesprechung erörtert

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 12.03.2024 10:05