Universität Wien

030745 SE Zeitenwende: ABGB und Privatrechtswissenschaft um 1900 (2023S)

auch für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anmeldung über u:space und zusätzliche Anmeldung per E-Mail an verena.halbwachs@univie.ac.at bis 07.03.2023 mit Info über Studienfortschritt (1. Studienabschnitt abgeschlossen + vorzugsweise MP BR)

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Die Vorbesprechung findet am 14.3. 2023 um 10.00 Uhr im Seminarraum für Römisches Recht, Schenkenstraße 8-10, 3. Stock, statt.

Das Seminar wird in geblockter Form vom 5.6. bis 6.6. 2023 außerhalb von Wien (Reichenau an der Rax) abgehalten.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Jahrzehnte um 1900 charakterisiert in Zentraleuropa – und somit Wien als Hauptstadt der Donaumonarchie - eine außerordentlich dynamische Entwicklung auf dem Gebiet zahlreicher künstlerischer und wissenschaftlicher Disziplinen; zu erinnern ist etwa an die Secession, die als „Jung-Wien“ bezeichnete Gruppe von (sich dem Naturalismus abwendenden) Autoren“ , die Zweite Wiener Schule der Musik, die Psychoanalyse, die (nun formalistisch und stilgeschichtlich orientierte) Wiener kunsthistorische Schule, den „Wiener Kreis“ des logischen Empirismus, etc. Traditionelle Anschauungen geraten ins Wanken.
Nur in einem vergleichsweise geringen Ausmaß aufgearbeitet ist, welche Entwicklungstendenzen, Strömungen und Innovationen zu dieser Zeit in der Zivilrechtswissenschaft beobachtbar sind.
Einerseits kommt es mit dem Inkrafttreten des deutschen BGB am 1.1.1900, aber auch dem Schweizer ZGB 1907/1912 nach der ersten Kodifikationswelle zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu einer weiteren gesetzgeberischen Statuierung und Vereinheitlichung des Zivilrechts im wissenschaftlich von Pandektistik und historischer Rechtsschule geprägten deutschsprachigen Raum; auch führen die sogenannten „Teilnovellen“ zum ABGB in den Jahren 1914-1916 zu einer „Revision“ (Joseph Unger) des österreichischen Zivilgesetzbuches aus 1811.
Andererseits werden neue Phänomene wie Interessensjurisprudenz, soziologische Rechtslehre, soziales Privatrecht, Freirechtsschule, etc diskutiert.
Anhand von Fallstudien zu einzelnen bis heute bedeutenden Juristen und ihren Schriften soll in dieser Lehrveranstaltung den Fragen nach Wirken und Positionierung der Privatrechtswissenschaft in diesen Zeiten des Umbruchs nachgegangen werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich an den Diskussionen mit ihren Kolleginnen und Kollegen beteiligen.

Das Verfassen einer Seminararbeit setzt Kenntnisse in juristischer Methodik und Recherche voraus, sodass die Absolvierung der Lehrveranstaltung „juristische Recherche“, „juristische Medienkompetenz“ oä sowie "Digestenexegese" für das Römische Recht vor dem Besuch des Seminars empfehlenswert ist.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit.

Prüfungsstoff

Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit.

Beispielhaft seien folgende Themen als Optionen für Referate angeführt:

Informationen folgen

Literatur

Dax/Hopf, AZR - Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, 8. Auflage 2019

Konrath, SchreibGuide Jus, 4. Auflage 2018

Kerschner, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre für Juristen, 6. Auflage 2014

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 14.03.2023 11:48