Universität Wien

030745 SE Römisches Recht und ABGB (2024S)

auch für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Vorbesprechung: Di, 19. März 2024, 13 Uhr, Seminarraum Römisches Recht, Schenkenstraße 8-10, 3.Stock
Haupttermin: So-Di, 2.-4. Juni 2024, Flackl-Wirt - Reichenau an der Rax


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Seminar widmet sich der diachronen Rechtsvergleichung: Privatrechtliche Problemstellungen oder Institutionen werden einerseits aus der Perspektive des (klassischen) Römischen Rechts und andererseits nach geltendem (österreichischen) Zivilrecht analysiert. Dabei sollen Kontinuitäten und Diskontinuitäten aufgezeigt und die Dogmengeschichte des Privatrechts anhand konkreter Themen anschaulich gemacht werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit. Von den Studierenden wird erwartet, dass ein etwa 20minütiges Referat übernehmen und sie sich auch an den Diskussionen mit den anderen Kolleginnen und Kollegen zu deren Referaten beteiligen.

Das Verfassen einer Seminararbeit setzt Kenntnisse in juristischer Methodik und Recherche voraus, sodass die Absolvierung der Lehrveranstaltung „juristische Recherche“, „juristische Medienkompetenz“ oä sowie "Digestenexegese" für das Römische Recht vor dem Besuch des Seminars empfehlenswert ist.

Die Übernahme eines Referats und die aktive Teilnahme genügt für ein positives Seminarzeugnis, für die Anrechnung als Diplomand:innen-Seminar ist aber zusätzlich auch das Verfassen einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit (ca. 50 000 Zeichen) erforderlich (was eigens benotet wird).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit.

Prüfungsstoff

Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit. Weitere Informationen folgen dann in der Vorbesprechung.

Beispielhaft seien folgende Themen als Optionen für Referate angeführt:

Unzulässige Immissionen (D 8.5.8.5)

Besitzerwerb durch Besitzanweisung? (D 17.1.34 pr.; D 12.1.9.8; D 12.1.32)

Kausales oder abstraktes Verfügungsgeschäft (D 41.1.36; D 12.1.18 pr.)

Das Einlösungsrecht des nachrangigen Gläubigers bei Mehrfachverpfändung (D 20.4.11.4, D 20.1.15.2)

Gefahrtragung beim Kauf (zB D 18.6.13: Ädil)

Condictio indebiti im dreipersonalen Verhältnis (D 12.4.7 pr.; D 12.6.8; D 12.1.32)

Wissentliche Zahlung einer Nichtschuld (zB Gai Inst. 3.91; D 12.4.7 pr.)

Unterschied Verwendungsanspruch/Leistungskondiktion (D 12.6.33; im Ggs zu D 12.5.6)

Notwehr als Rechtfertigungsgrund (D 9.2.45.4; D 9.2.52.1)

Einwilligung des Verletzten und Handeln auf eigene Gefahr (D 9.2.7.4; D 9.2.9.4; D 9.2.11 pr.)

Die Rechtsstellung der Erbengemeinschaft

Traditionssurrogate im Römischen Recht und im ABGB

Von der societas zur GesbR

Vom Grundsatz Nemo alteri stipulari potest zum Vertrag zugunsten Dritter (Gai. Inst. 3,103 = Case 48; §§ 881 f ABGB)

Die Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn im römischen Recht und in § 1040 ABGB (D.17.1.40 & C.2.18(19).24.pr und 1, Case 223)

Das Scheingeschäft im römischen Recht und im ABGB (D. 18.1.55, D. 23.2.30, D. 44.7.54)

Locatio conductio oder emptio venditio? Ein Vergleich mit dem modernen Leasing (Gai. Inst. 3,146 = Case 144 Casebook Vertragsrecht)

Entwicklung der Stellvertretung vom römischen Recht zum ABGB (§§ 1002ff.; D. 45.1.38.17)

Actio de in rem verso und Versionsanspruch  D. 15.3.3.9, 15.3.12

Interzedent:innenschutz im römischen und im geltenden Recht  D. 16.1, § 879 ABGB, § 25cd KSchG

Die Entwicklung des Darlehens (mutuum) vom Real- zum Konsensualvertrag (D. 12.1.11.1, § 983ff ABGB)

Die Rechtsregel „nemo sibi ipse causam possessionis mutare potest“ und ihr Weiterbestand in § 319 ABGB (D.41.2.3.18 bis 20 sowie D.41.2.18.pr, Casebook Sachenrecht Cases 15-17)

Der Impensenersatz beim Bau auf fremden Grundstück  D.6.1.38 (Case 107)

Pignoris causa indivisa est  D. 20.1.19, 21.2.65 - Vergleich mit dem geltenden Recht

Literatur

Dax/Hopf, AZR - Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, 8. Auflage 2019

Konrath, SchreibGuide Jus, 4. Auflage 2018

Kerschner, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre für Juristen, 6. Auflage 2014

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 07.03.2024 16:05