030745 SE Römisches Recht und ABGB (2024S)
auch für Diplomand*innen und Dissertant*innen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Fr 15.03.2024 23:59
- Abmeldung bis So 24.03.2024 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Vorbesprechung: Di, 19. März 2024, 13 Uhr, Seminarraum Römisches Recht, Schenkenstraße 8-10, 3.Stock
Haupttermin: So-Di, 2.-4. Juni 2024, Flackl-Wirt - Reichenau an der Rax
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Seminar widmet sich der diachronen Rechtsvergleichung: Privatrechtliche Problemstellungen oder Institutionen werden einerseits aus der Perspektive des (klassischen) Römischen Rechts und andererseits nach geltendem (österreichischen) Zivilrecht analysiert. Dabei sollen Kontinuitäten und Diskontinuitäten aufgezeigt und die Dogmengeschichte des Privatrechts anhand konkreter Themen anschaulich gemacht werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit. Von den Studierenden wird erwartet, dass ein etwa 20minütiges Referat übernehmen und sie sich auch an den Diskussionen mit den anderen Kolleginnen und Kollegen zu deren Referaten beteiligen.Das Verfassen einer Seminararbeit setzt Kenntnisse in juristischer Methodik und Recherche voraus, sodass die Absolvierung der Lehrveranstaltung „juristische Recherche“, „juristische Medienkompetenz“ oä sowie "Digestenexegese" für das Römische Recht vor dem Besuch des Seminars empfehlenswert ist.Die Übernahme eines Referats und die aktive Teilnahme genügt für ein positives Seminarzeugnis, für die Anrechnung als Diplomand:innen-Seminar ist aber zusätzlich auch das Verfassen einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit (ca. 50 000 Zeichen) erforderlich (was eigens benotet wird).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit.
Prüfungsstoff
Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit. Weitere Informationen folgen dann in der Vorbesprechung.Beispielhaft seien folgende Themen als Optionen für Referate angeführt:Unzulässige Immissionen (D 8.5.8.5)Besitzerwerb durch Besitzanweisung? (D 17.1.34 pr.; D 12.1.9.8; D 12.1.32)Kausales oder abstraktes Verfügungsgeschäft (D 41.1.36; D 12.1.18 pr.)Das Einlösungsrecht des nachrangigen Gläubigers bei Mehrfachverpfändung (D 20.4.11.4, D 20.1.15.2)Gefahrtragung beim Kauf (zB D 18.6.13: Ädil)Condictio indebiti im dreipersonalen Verhältnis (D 12.4.7 pr.; D 12.6.8; D 12.1.32)Wissentliche Zahlung einer Nichtschuld (zB Gai Inst. 3.91; D 12.4.7 pr.)Unterschied Verwendungsanspruch/Leistungskondiktion (D 12.6.33; im Ggs zu D 12.5.6)Notwehr als Rechtfertigungsgrund (D 9.2.45.4; D 9.2.52.1)Einwilligung des Verletzten und Handeln auf eigene Gefahr (D 9.2.7.4; D 9.2.9.4; D 9.2.11 pr.)Die Rechtsstellung der ErbengemeinschaftTraditionssurrogate im Römischen Recht und im ABGBVon der societas zur GesbRVom Grundsatz Nemo alteri stipulari potest zum Vertrag zugunsten Dritter (Gai. Inst. 3,103 = Case 48; §§ 881 f ABGB)Die Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn im römischen Recht und in § 1040 ABGB (D.17.1.40 & C.2.18(19).24.pr und 1, Case 223)Das Scheingeschäft im römischen Recht und im ABGB (D. 18.1.55, D. 23.2.30, D. 44.7.54)Locatio conductio oder emptio venditio? Ein Vergleich mit dem modernen Leasing (Gai. Inst. 3,146 = Case 144 Casebook Vertragsrecht)Entwicklung der Stellvertretung vom römischen Recht zum ABGB (§§ 1002ff.; D. 45.1.38.17)Actio de in rem verso und Versionsanspruch D. 15.3.3.9, 15.3.12Interzedent:innenschutz im römischen und im geltenden Recht D. 16.1, § 879 ABGB, § 25cd KSchGDie Entwicklung des Darlehens (mutuum) vom Real- zum Konsensualvertrag (D. 12.1.11.1, § 983ff ABGB)Die Rechtsregel „nemo sibi ipse causam possessionis mutare potest“ und ihr Weiterbestand in § 319 ABGB (D.41.2.3.18 bis 20 sowie D.41.2.18.pr, Casebook Sachenrecht Cases 15-17)Der Impensenersatz beim Bau auf fremden Grundstück D.6.1.38 (Case 107)Pignoris causa indivisa est D. 20.1.19, 21.2.65 - Vergleich mit dem geltenden Recht
Literatur
Dax/Hopf, AZR - Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, 8. Auflage 2019Konrath, SchreibGuide Jus, 4. Auflage 2018Kerschner, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre für Juristen, 6. Auflage 2014
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 07.03.2024 16:05