030749 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 06.02.2016 00:01 bis So 21.02.2016 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2016 23:59
Details
max. 140 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 10.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 17.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 07.04. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 14.04. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 21.04. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 28.04. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 12.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 19.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 02.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 09.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 16.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 23.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Gegenstand der LV sind die Darstellung, Erörterung und Anwendung der prüfungsrelevanten Schwerpunkte des Zivilverfahrensrechts. Grundlage dafür sind ausgewählte, bedeutsame und/oder aktuelle Fälle der Rechtspraxis, die im Vorhinein bekannt gegeben werden. Dazu wird angegeben, welche Stoffgebiete zur Lösung des Falles zu erarbeiten sind. Darüber hinaus wird auf Spezialliteratur hingewiesen. Dadurch bietet die Pflichtübung allen TeilnehmerInnen die Möglichkeit, sich auf diese Übung effizient vorzubereiten, auch wenn Sie in dieses Fach noch nicht eingehend eingearbeitet sind.Die Vorbereitung bringt einen mehrfachen Nutzen: Ihnen als TeilnehmerIn ist es nicht nur möglich, Ihr Wissen über den Stoff zu vertiefen und auftretende Unklarheiten durch Fragestellung in der Übung zu beseitigen, sondern, es wird auch ein erhöhter Lerneffekt durch Wiederholung und Anwendung des Gelernten erzielt. Streitfragen können sachkundig diskutiert und aus allen Blickwinkeln beleuchtet werden. Im Hinblick auf einen positiven Abschluss der Übung ergibt sich für vorbereitete, in der Übung aktive, TeilnehmerInnen der Vorteil, als (sicht- und hörbare) Mitarbeit in dieser Übung einen hohen Stellenwert hat.Thematische Schwerpunkte sind das Erkenntnisverfahren (JN, ZPO, AußStrG) und das Exekutionsverfahren (EO). Insbesondere werden erörtert: Zulässigkeit des Rechtswegs, Inländische Gerichtsbarkeit, Internationale Zuständigkeit, Zuständigkeit, Parteilehre, Klage, Streitgegenstand, erstinstanzliche Verfahren, Beweisrecht, Urteilslehre, Rechtsmittelrecht, Rechtsmittelklagen, allgemeiner Teil des Exekutionsverfahrens und die Fahrnis- bzw die Forderungsexekution.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Beurteilungskriterien: 2 Klausurarbeiten und mündliche Mitarbeit; Näheres wird zu Beginn der Übung bekannt gegeben.´
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Festigung des Wissens durch Anwendung auf Fallbeispiele
Prüfungsstoff
Analyse von Fallbeispielen und Erörterung schwieriger Inhalte
Literatur
Wird in der 1. Stunde bekanntgegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16