030766 KU Grundzüge der Personenversicherung (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 00:01 bis Mo 22.02.2021 23:59
- Abmeldung bis Fr 12.03.2021 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 18.03. 16:00 - 19:00 Digital
- Donnerstag 25.03. 16:00 - 19:00 Digital
- Donnerstag 15.04. 16:00 - 19:00 Digital
- Donnerstag 06.05. 16:00 - 19:00 Digital
- Donnerstag 20.05. 16:00 - 19:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen der Lehrveranstaltung „Grundzüge der Personenversicherung“ wird ein vertiefender Einblick in die rechtlich relevanten Aspekte der vertraglichen Personenversicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung und Lebensversicherung) gegeben. Es werden das Zustandekommen eines Personenversicherungsvertrages, dessen mögliche Inhalte, praxisrelevante Vertragstypen, die daraus resultierenden Rechtsfolgen, ein Auszug aus der aktuellen Judikatur des OGH sowie die Abgrenzung zur Sozialversicherung dargestellt. Die Lehrveranstaltungen werden als digitale Lehrveranstaltungen durchgeführt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei digitale schriftliche Klausuren (Zwischen- und Endklausur) mit offenen Fragen mittels Prüfungsfragebogen zum Download.
Die jeweilige Klausur ist selbstständig und ohne Hilfe Dritter zu verfassen.
Klausuren können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Der Lehrveranstaltungsleiter kann außerdem innerhalb von vier Wochen mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Klausur vornehmen. Dies kann bei Verdacht oder stichprobenartig erfolgen.
Die jeweilige Klausur ist selbstständig und ohne Hilfe Dritter zu verfassen.
Klausuren können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Der Lehrveranstaltungsleiter kann außerdem innerhalb von vier Wochen mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Klausur vornehmen. Dies kann bei Verdacht oder stichprobenartig erfolgen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und die insgesamte positive Absolvierung der Klausuren.
Beurteilungsmaßstab: Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können zwanzig (20) Punkte erreicht werden (pro Klausur je zehn Punkte). Limit für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung: zehn (10) Punkte.
Hilfsmittel: Kodex
Beurteilungsmaßstab: Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können zwanzig (20) Punkte erreicht werden (pro Klausur je zehn Punkte). Limit für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung: zehn (10) Punkte.
Hilfsmittel: Kodex
Prüfungsstoff
Skript auf moodle
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12