Universität Wien

030766 KU Grundzüge der Personenversicherung (2022S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 10.03. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 17.03. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 24.03. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 31.03. 16:30 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 07.04. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen der Lehrveranstaltung „Grundzüge der Personenversicherung“ wird ein vertiefender Einblick in die rechtlich relevanten Aspekte der vertraglichen Personenversicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung und Lebensversicherung) gegeben. Es werden das Zustandekommen eines Personenversicherungsvertrages, dessen mögliche Inhalte, praxisrelevante Vertragstypen, die daraus resultierenden Rechtsfolgen, ein Auszug aus der aktuellen Judikatur des OGH sowie die Abgrenzung zur Sozialversicherung dargestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren (Zwischen- und Endklausur) entweder in Präsenz, falls eine Abhaltung in Präsenz möglich ist, ansonsten als digitale schriftliche Klausuren mit offenen Fragen mittels Prüfungsfragebogen zum Download.
Die jeweilige Klausur ist selbstständig und ohne Hilfe Dritter zu verfassen.
Online-Klausuren können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Der Lehrveranstaltungsleiter kann außerdem innerhalb von vier Wochen mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Klausur vornehmen. Dies kann bei Verdacht oder stichprobenartig erfolgen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und die insgesamte positive Absolvierung der Klausuren.
Beurteilungsmaßstab: Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können zwanzig (20) Punkte erreicht werden (pro Klausur je zehn Punkte). Limit für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung: zehn (10) Punkte.
Hilfsmittel: Kodex

Prüfungsstoff

Skript auf moodle

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27