030770 KU Genossenschaftsrecht (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis Di 28.02.2023 23:59
- Abmeldung bis Mo 27.03.2023 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 27.03. 17:00 - 19:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 28.03. 17:00 - 19:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Mittwoch 29.03. 17:00 - 19:30 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Donnerstag 30.03. 17:00 - 19:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
LEISTUNGSKONTROLLE und erlaubte HILFSMITTEL pro Teilleistung:1 schriftlicher Test (15 Minuten) am Ende der Lehrveranstaltung; mündliche Mitarbeit.Unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweisen) sollen stets mitgebracht werden und dürfen auch beim schriftlichen Test verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
MINDESTANFORDERUNGEN an die Studierenden für eine positive BeurteilungMindestens einmal mündliche Mitarbeit + positiver Test oder
außerordentlich intensive Mitarbeit (mindestens viermalige positive mündliche Mitarbeit) + ein knapp negativer Test.
Insgesamt wird jede Teilleistung eigenständig bewertet. Das Testergebnis fließt zu 60% in die Beurteilung der Lehrveranstaltung ein, die Mitarbeit zu 40%.Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist grundsätzlich gestattet, wird aber beim ersten Termin als Abmeldung gewertet, sodass andere Studierende von der Warteliste nachrücken können.
außerordentlich intensive Mitarbeit (mindestens viermalige positive mündliche Mitarbeit) + ein knapp negativer Test.
Insgesamt wird jede Teilleistung eigenständig bewertet. Das Testergebnis fließt zu 60% in die Beurteilung der Lehrveranstaltung ein, die Mitarbeit zu 40%.Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist grundsätzlich gestattet, wird aber beim ersten Termin als Abmeldung gewertet, sodass andere Studierende von der Warteliste nachrücken können.
Prüfungsstoff
Der Stoff wird mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters systematisch und praxisnah aufgearbeitet.
Literatur
Genossenschaft von Nowotny in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht² (2017) 1473-1538.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.02.2023 09:28
In einem abschließenden 15-minütigen schriftlichen Test sollen die Studierenden das erlernte Wissen und Können unter Beweis stellen.