030770 KU Genossenschaftsrecht (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Mo 26.02.2024 23:59
- Abmeldung bis Mo 18.03.2024 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
18.03.
17:00 - 19:30
Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Dienstag
19.03.
17:00 - 19:30
Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Mittwoch
20.03.
17:00 - 19:30
Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Donnerstag
21.03.
17:00 - 19:30
Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
LEISTUNGSKONTROLLE und erlaubte HILFSMITTEL pro Teilleistung:1 schriftlicher Test (15 Minuten) am Ende der Lehrveranstaltung; mündliche Mitarbeit.Unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweisen) sollen stets mitgebracht werden und dürfen auch beim schriftlichen Test verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
MINDESTANFORDERUNGEN an die Studierenden für eine positive BeurteilungMindestens einmal mündliche Mitarbeit + positiver Test oder
außerordentlich intensive Mitarbeit (mindestens viermalige positive mündliche Mitarbeit) + ein knapp negativer Test.
Insgesamt wird jede Teilleistung eigenständig bewertet. Das Testergebnis fließt zu 60% in die Beurteilung der Lehrveranstaltung ein, die Mitarbeit zu 40%.Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist grundsätzlich gestattet, wird aber beim ersten Termin als Abmeldung gewertet, sodass andere Studierende von der Warteliste nachrücken können.
außerordentlich intensive Mitarbeit (mindestens viermalige positive mündliche Mitarbeit) + ein knapp negativer Test.
Insgesamt wird jede Teilleistung eigenständig bewertet. Das Testergebnis fließt zu 60% in die Beurteilung der Lehrveranstaltung ein, die Mitarbeit zu 40%.Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist grundsätzlich gestattet, wird aber beim ersten Termin als Abmeldung gewertet, sodass andere Studierende von der Warteliste nachrücken können.
Prüfungsstoff
Der Stoff wird mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters systematisch und praxisnah aufgearbeitet.
Literatur
Genossenschaft von Nowotny in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht² (2017) 1473-1538.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 05.02.2024 13:25
In einem abschließenden 15-minütigen schriftlichen Test sollen die Studierenden das erlernte Wissen und Können unter Beweis stellen.