Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030772 UE Übung Romanistische Fundamente (Schuldrecht) (2021S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 09.03. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 16.03. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 23.03. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 13.04. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 20.04. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 27.04. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 04.05. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 11.05. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 18.05. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 01.06. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 08.06. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 15.06. 13:00 - 15:00 Digital
  • Dienstag 22.06. 13:00 - 15:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung mit schriftlichem Leistungsnachweis.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.

0-59 Punkte: Nicht genügend, 60-74 Punkte: Genügend, 75-89 Punkte: Befriedigend, 90-104 Punkte: Gut, 105-120 Punkte: Sehr gut

Bei mindestens 60 Punkten aus dem schriftlichen Leistungsnachweis kann mündliche Mitarbeit die Übungsnote verbessern; die konkrete Ausgestaltung wird in der Übung bekanntgegeben.

Die Klausuren finden online über die Lernplattform statt.

Prüfungsstoff

Römisches Schuldrecht (Vertragsrecht und außervertragliches Obligationenrecht) für Studierende ab dem 2. Semester; Vorkenntnisse des römischen Sachenrechts werden vorausgesetzt.
Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.

Literatur

Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Schuldrecht, 9. Aufl 2019 und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 7. Aufl 2012.

Zum Nachschlagen einzelner Begriffe: Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Aufl 2020.

Zur Ergänzung und Vertiefung: Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Aufl 2001; Hausmaninger, Das Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 5. Aufl 1996; Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 22 Aufl. 2021; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl 1999.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12