030776 KU Umweltverträglichkeitsprüfung (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 11.02.2025 00:01 bis Di 25.02.2025 23:59
- Abmeldung bis Mi 19.03.2025 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Mittwoch 19.03. 16:45 - 19:15 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Mittwoch 26.03. 16:45 - 19:15 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Montag 31.03. 16:45 - 19:15 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Mittwoch 02.04. 16:45 - 19:15 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Mittwoch 09.04. 16:45 - 19:15 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
eine schriftliche Klausur
Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweisen)
Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweisen)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
positive Beurteilung der Klausur; in Zweifelsfällen kann auch die mündliche Mitarbeit (ausschließlich im positiven Sinne) herangezogen werden
Prüfungsstoff
Vortrag, Diskussion
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 06.03.2025 11:45
Viele Infrastrukturvorhaben, größere Bauvorhaben, Energieerzeugungs- und Betriebsanlagen sowie Bergbau- und Abfallbehandlungsanlagen sind UVP-pflichtig. Die EU-Verordnung für den beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und die UVP-Novelle 2023 führten zu wichtigen Änderungen im UVP-Recht.
Neben dem Unionsrecht und dem österreichischen UVP-G samt dazugehörigem Verfahrensrecht wird auch die Aarhus Konvention und deren Bedeutung für das UVP-Verfahren behandelt.
Anhand der Lernunterlage des Vortragenden und den maßgeblichen Gesetzestexten werden die Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung zum UVP-Verfahren dargestellt und mit den Studierenden erörtert.
In einer schriftlichen Klausur sollen die Studierenden das erlernte Wissen und Können wiedergeben.