030785 KU Konsumentenschutzrechtliche Aspekte des Diskriminierungsschutzes (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis Mo 06.03.2023 23:59
- Abmeldung bis Mo 27.03.2023 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 27.03. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 31.05. 12:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 01.06. 13:00 - 21:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Teil III des Gleichbehandlungsgesetzes befasst sich mit Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt: Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum, zu Bildung, zum Sozialschutz und sozialen Ver-günstigen darf niemand aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, des Familienstandes oder des Umstandes, ob jemand Kinder hat, diskriminiert werden. Die konkreten Situationen, mit denen sich Gleichbehandlungskommission und Gerichte bisher zu befassen hatten, spannen sich von der Wohnungssuche über den Handel, den Zugang zu Finanzdienstleistungen (z.B. Kreditvergabe), verweigertem Einlass in Lokale und Freizeiteinrichtungen, unterschiedlichen Preisen beim Friseur, bei Versicherungen oder im öffentlichen Transport etc. In nahezu allen diesen Situationen sind die Betroffenen gleichzeitig Konsumenten/innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, dh es kommen aus verschiedenen Richtungen zwei Schutzgesetze zeitgleich zur Anwendung. Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung vertiefter Kenntnisse des österreichischen Gleichbehandlungsrechts sowie die Sensibilisierung für Situationen, in denen Gleichbehandlungsrecht und Konsumentenschutzrecht einander begegnen.Neben Teil III des Gleichbehandlungsgesetzes wird auch auf das Behindertengleichstellungsgesetz eingegangen, das zum Ziel hat, die Diskriminierung von Mensch mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mündliches Referat, schriftliche Aufbereitung des Referats, Mitarbeit
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Basiswissen im Allgemeinen Vertragsrecht und Grundkenntnisse aus dem Konsumentenschutzgesetz sowie Interesse an gleichbehandlungsrechtlichen Fragestellungen.
Prüfungsstoff
Vortrag, Referate der StudierendenVorbesprechung und Einführung (März):
Die Vorbesprechung dient dazu, die Referatsthemen zu erarbeiten und zu verteilen. An sich sollen mit den Referaten nach Möglichkeit alle Diskriminierungstatbestände aufbereitet werden. Die schriftliche Ausarbeitung der Referate ist vor Beginn der beiden Seminartage abzuliefern, die mündliche Präsentation erfolgt dann verteilt auf die beiden Seminartage.Erster und zweiter LV-Tag:
Darstellung der rechtlichen Grundlagen durch den Vortragenden, jeweils begleitet von Diskriminierungsfällen, die vor der Gleichbehandlungskommission oder auch vor Gericht abgehandelt und entschieden wurden. Methodisch wird hierbei der Schwerpunkt auf die Fälle selbst gelegt, die zeigen, wie das Gleichbehandlungsrecht „im echten Leben“ funktioniert, aber auch, wo es nicht funktioniert. Die Referate können flexibel an passenden Stellen eingefügt werden. Im Anschluss an jedes Referat wird es ausreichend Zeit für Kommentierung und Diskussion geben.
Es gibt mit Sicherheit Bereiche im Lebensalltag, bei denen einem eine mögliche Diskriminierung nicht sofort ins Auge fällt. Ein spezielles Ziel des Seminars besteht durchaus auch darin, nach solchen Konstellationen aus dem Lebensalltag zu suchen und zu analysieren, inwieweit sie in den bereits vorhandenen rechtlichen Rahmen passen könnten.
Die Vorbesprechung dient dazu, die Referatsthemen zu erarbeiten und zu verteilen. An sich sollen mit den Referaten nach Möglichkeit alle Diskriminierungstatbestände aufbereitet werden. Die schriftliche Ausarbeitung der Referate ist vor Beginn der beiden Seminartage abzuliefern, die mündliche Präsentation erfolgt dann verteilt auf die beiden Seminartage.Erster und zweiter LV-Tag:
Darstellung der rechtlichen Grundlagen durch den Vortragenden, jeweils begleitet von Diskriminierungsfällen, die vor der Gleichbehandlungskommission oder auch vor Gericht abgehandelt und entschieden wurden. Methodisch wird hierbei der Schwerpunkt auf die Fälle selbst gelegt, die zeigen, wie das Gleichbehandlungsrecht „im echten Leben“ funktioniert, aber auch, wo es nicht funktioniert. Die Referate können flexibel an passenden Stellen eingefügt werden. Im Anschluss an jedes Referat wird es ausreichend Zeit für Kommentierung und Diskussion geben.
Es gibt mit Sicherheit Bereiche im Lebensalltag, bei denen einem eine mögliche Diskriminierung nicht sofort ins Auge fällt. Ein spezielles Ziel des Seminars besteht durchaus auch darin, nach solchen Konstellationen aus dem Lebensalltag zu suchen und zu analysieren, inwieweit sie in den bereits vorhandenen rechtlichen Rahmen passen könnten.
Literatur
wird in der VB bekannt gegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 17.03.2023 12:08