Universität Wien

030851 KU Künstliche Intelligenz und Justiz (2022W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Termine werden digital (Zoom - Zugang via Moodle) abgehalten.

Mittwoch 12.10. 10:00 - 12:00 Digital (Vorbesprechung)
Mittwoch 11.01. 09:00 - 17:00 Digital
Donnerstag 12.01. 09:00 - 17:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Einsatz künstlicher Intelligenz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wenngleich Algorithmen und künstliche Intelligenz in der Gerichtsbarkeit noch eine untergeordnete Rolle spielen, so hat ihre Verwendung in den letzten Jahren doch signifikant zugenommen. In den USA beispielsweise wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Straftäter rückfällig wird, bisweilen mittels Algorithmen berechnet. Auf Basis dessen kann das konkrete Strafmaß festlegt oder gar über Schuld bzw Unschuld entschieden werden. Estland wiederum erprobt derzeit einen „Roboterrichter“, der eigenständig über kleinere Gerichtsverfahren entscheiden soll. Und nicht zuletzt soll künstliche Intelligenz auch in Österreich durch die Implementierung von Justiz 3.0. nach und nach zur Anwendung gelangen.

Vor diesem Hintergrund geht der Kurs der Frage nach, welche verfassungsrechtlichen Vorgaben bei der Verwendung von künstlicher Intelligenz in der Justiz zu beachten sind. Dabei widmet sich der Kurs zunächst den aktuellen Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz, wobei insbesondere die im Jahr 2020 veröffentliche Textgenerierungssoftware GPT-3 interessiert. Anschließend soll der Kurs verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen ausloten, die bei der Verwendung von KI im Bereich der Gerichtsbarkeit zu beachten sind. Hierbei stehen insbesondere verfassungsgesetzlich gewährleistete Verfahrensgarantien im Vordergrund.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Im Zentrum des Kurses steht die informierte Diskussion. Eine aktive Teilnahme ist insofern unerlässlich. Die einzelnen im Kurs behandelten Themen werden einerseits durch einleitende Vorträge der Lehrveranstaltungsleiterin und andererseits durch schriftliche Ausarbeitungen seitens der KursteilnehmerInnen, die als Diskussionsgrundlage dienen sollen, erarbeitet. Abschließend gibt es eine kleine Klausur. In die Beurteilung fließen sowohl die schriftliche Ausarbeitung als auch die mündliche Mitarbeit sowie die Klausurnote ein.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Interesse an IT; Informatikvorkenntnisse nicht erforderlich.

Prüfungsstoff

Die Literatur wird auf Moodle bekanntgegeben.

Literatur

Die Literatur wird auf Moodle bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:26