Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030851 KU Künstliche Intelligenz und Justiz (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 00:01 bis Mo 26.09.2022 23:59
- Abmeldung bis Mo 10.10.2022 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Termine werden digital (Zoom - Zugang via Moodle) abgehalten.
- Mittwoch 12.10. 10:00 - 12:00 Digital (Vorbesprechung)
- Mittwoch 11.01. 09:00 - 17:00 Digital
- Donnerstag 12.01. 09:00 - 17:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Der Einsatz künstlicher Intelligenz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wenngleich Algorithmen und künstliche Intelligenz in der Gerichtsbarkeit noch eine untergeordnete Rolle spielen, so hat ihre Verwendung in den letzten Jahren doch signifikant zugenommen. In den USA beispielsweise wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Straftäter rückfällig wird, bisweilen mittels Algorithmen berechnet. Auf Basis dessen kann das konkrete Strafmaß festlegt oder gar über Schuld bzw Unschuld entschieden werden. Estland wiederum erprobt derzeit einen „Roboterrichter“, der eigenständig über kleinere Gerichtsverfahren entscheiden soll. Und nicht zuletzt soll künstliche Intelligenz auch in Österreich durch die Implementierung von Justiz 3.0. nach und nach zur Anwendung gelangen.Vor diesem Hintergrund geht der Kurs der Frage nach, welche verfassungsrechtlichen Vorgaben bei der Verwendung von künstlicher Intelligenz in der Justiz zu beachten sind. Dabei widmet sich der Kurs zunächst den aktuellen Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz, wobei insbesondere die im Jahr 2020 veröffentliche Textgenerierungssoftware GPT-3 interessiert. Anschließend soll der Kurs verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen ausloten, die bei der Verwendung von KI im Bereich der Gerichtsbarkeit zu beachten sind. Hierbei stehen insbesondere verfassungsgesetzlich gewährleistete Verfahrensgarantien im Vordergrund.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Im Zentrum des Kurses steht die informierte Diskussion. Eine aktive Teilnahme ist insofern unerlässlich. Die einzelnen im Kurs behandelten Themen werden einerseits durch einleitende Vorträge der Lehrveranstaltungsleiterin und andererseits durch schriftliche Ausarbeitungen seitens der KursteilnehmerInnen, die als Diskussionsgrundlage dienen sollen, erarbeitet. Abschließend gibt es eine kleine Klausur. In die Beurteilung fließen sowohl die schriftliche Ausarbeitung als auch die mündliche Mitarbeit sowie die Klausurnote ein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Interesse an IT; Informatikvorkenntnisse nicht erforderlich.
Prüfungsstoff
Die Literatur wird auf Moodle bekanntgegeben.
Literatur
Die Literatur wird auf Moodle bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:26