030852 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 11.02.2025 00:01 bis Di 25.02.2025 23:59
- Anmeldung von Do 27.02.2025 00:01 bis Di 04.03.2025 23:59
- Abmeldung bis Mi 19.03.2025 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Blocklehrveranstaltung für die Prüfungswoche im April.
- Montag 10.03. 16:00 - 19:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 17.03. 16:00 - 19:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 24.03. 16:00 - 19:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 31.03. 16:00 - 19:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 07.04. 16:00 - 19:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 09.04. 16:00 - 19:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, bereits erworbenes Wissen in den Bereichen des Verfassungsrechts sowie der damit verbundenen Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts zu festigen. Anhand konkreter Fälle und Fragen wird die Fähigkeit zur selbständigen Lösung komplexer verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Fragestellungen geschult.Der Stoff wird diskursiv und durch das gemeinsame Lösen von Fällen und Beantworten von Fragen erarbeitet. Mit dem Schwerpunkt "Prüfungstraining" und der Möglichkeit die Klausur mündlich abzulegen wollen wir Sie gezielt auf die mündliche Modulprüfung vorbereiten.Die Fragen und Fälle werden vor ihrer Besprechung auf der Lernplattform Moodle ausgegeben.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt durch Mitarbeit und Klausur(en). Es finden eine mündliche und eine schriftliche Klausur statt, bei denen eine Gesetzesausgabe "Verfassungsrecht" verwendet werden darf.Sie können sich entscheiden: nur die mündliche Klausur, nur die schriftliche Klausur oder beide Klausuren.Die mündliche Klausur dient zur Simulation der Modulprüfung aus Verfassungsrecht, denn auch die mündliche Präsentation des Gelernten will geübt sein! Das Ziel ist nicht, die Modulprüfung eins zu eins abzubilden, sondern in einem geschützten Rahmen ("educatory sandbox") Antworttechniken gemeinsam zu erarbeiten.Die schriftliche Klausur setzt den Schwerpunkt eher auf die Vorbereitung für den verfassungsrechtlichen Teil der FÜM III (insb Grundrechte, Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Note setzt sich aus zwei Teilleistungen zusammen: Mitarbeit und Klausur. Beide Teilleistungen gemeinsam (zu je 50 %) ergeben die Gesamtnote. Es muss eine, können jedoch auch zwei Klausuren absolviert werden. Werden beide Klausuren absolviert, zählt die bessere Note.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die in der Lehrveranstaltung besprochenen Themenbereiche.
Literatur
Berka, Verfassungsrecht, 8. Auflage (2021) oder
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage (2022) oder
(mit Bedachtnahme auf die seit 2015 eingetretenen Änderungen) Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage (2015).Gesetzestexte:
Unkommentierte Gesetzesausgabe des Verfassungsrechts (zB KODEX Verfassungsrecht oder RIS-Ausdrucke).
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage (2022) oder
(mit Bedachtnahme auf die seit 2015 eingetretenen Änderungen) Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage (2015).Gesetzestexte:
Unkommentierte Gesetzesausgabe des Verfassungsrechts (zB KODEX Verfassungsrecht oder RIS-Ausdrucke).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 26.02.2025 20:25