040010 UK Umsatz- und Verkehrssteuern im internationalen Kontext (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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GEMISCHT
Anwesenheitspflicht!
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 09.09.2024 09:00 bis Do 19.09.2024 12:00
- Abmeldung bis Mo 14.10.2024 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Vorbesprechung findet digital statt, alle Lehreinheiten vor Ort.
Zwischenklausur:
Mi, 11.12.2024, 15.00-15:30
Endklausur:
Mi, 29.01.2025, 16:45-18:00
- Mittwoch 02.10. 15:00 - 16:00 Digital
- Mittwoch 16.10. 15:00 - 18:15 Seminarraum 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- Mittwoch 20.11. 15:00 - 18:15 Seminarraum 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- N Mittwoch 27.11. 15:00 - 18:15 Seminarraum 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- Mittwoch 11.12. 15:00 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 08.01. 15:00 - 18:15 Seminarraum 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- Mittwoch 15.01. 15:00 - 18:15 Seminarraum 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- Mittwoch 29.01. 16:45 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 100 Punkte erreicht werden.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von Clicker-Fragen [Single-, Multiple-Choice, Lückentext, Drag-&-Drop via Moodle] während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernehme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Präsentation einem vorgegebenen Thema/EuGH-Rechtsprechung sowie die Funktion als primäre*r Diskussionspartner*in für die LV-Leitung während der LV-Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 25% = 25 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 20% = 20 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Unternehmensgruppen“ oder gar nur „Unternehmensgruppen“.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von Clicker-Fragen [Single-, Multiple-Choice, Lückentext, Drag-&-Drop via Moodle] während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernehme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Präsentation einem vorgegebenen Thema/EuGH-Rechtsprechung sowie die Funktion als primäre*r Diskussionspartner*in für die LV-Leitung während der LV-Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 25% = 25 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 20% = 20 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Unternehmensgruppen“ oder gar nur „Unternehmensgruppen“.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Notenschlüssel:
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte – 100 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte – 87 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte – 63 Punkte)
Nicht Genügend: Bis 50 % (Bis 50 Punkte)
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Notenschlüssel:
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte – 100 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte – 87 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte – 63 Punkte)
Nicht Genügend: Bis 50 % (Bis 50 Punkte)
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Prüfungsstoff
Inhalte
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band II (8. Auflage, 2019) Kapitel 2 (Umsatzsteuer) und Unterkapitel 3 (Grunderwerbsteuer) des Kapitel 6
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der zur Verfügung gestellten PPT-Folien
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band II (8. Auflage, 2019) Kapitel 2 (Umsatzsteuer) und Unterkapitel 3 (Grunderwerbsteuer) des Kapitel 6
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der zur Verfügung gestellten PPT-Folien
Literatur
Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 2 (8. Auflage, 2019)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
PPT-Slides, (die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden).
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 2 (8. Auflage, 2019)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
PPT-Slides, (die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 12.09.2024 11:05
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit Spezialfragen zur Umsatz- und Grunderwerbsteuer. Dabei soll den Studierenden die Behandlung von Sonderfragen der Umsatz- und Grunderwerbsteuer unter anderem anhand von Fallstudien und EuGH Urteilen vermittelt werden. Inhalte sind ua
• Grundlagen der Umsatzsteuer (Systematische Einordnung, Anwendungsbereich, Prüfungsschema)
• Sonderfragen des Unternehmerbegriffs
• Leistungsbegriff und Leistungsaustausch
• B2B und B2C Warenhandel (Sonderbestimmungen, Lieferortregelungen, Nachweispflichten)
• Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte
• Elektronisch erbrachte Leistungen
• Sonderfragen der Bemessungsgrundlage
• Befreiungen von der Umsatzsteuer
• Vorsteuerabzug
• Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte Vorgänge (Eigenverbrauch)
• Geschäftsveräußerungen
• Sonderregelungen iZm Grundstücksumsätzen
• Unternehmensrelevante Aspekte der Grunderwerbsteuer