Universität Wien

040013 UK Rechtsfragen zu Kryptowährungen und virtuellen Finanzierungsformen (2023W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
VOR-ORT

Anwesenheitspflicht. Nachanmeldungen werden nicht vorgenommen. Studierende der Warteliste werden nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 09.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 16.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 23.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 30.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 07.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 14.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 11.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 18.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltung stehen die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit den auf der Blockchain-Technologie basierenden „Kryptowährungen“ – wie zB Bitcoin oder Ether – und Token stellen. Beleuchtet werden die maßgeblichen Fragen des Privatrechts sowie ausgewählte Bereiche des (Banken-)Aufsichtsrechts (insb Konzessionserfordernisse nach BWG, ZaDiG, E-GeldG). Außerdem werden den Studierenden Grundkenntnisse hinsichtlich des Ablaufs und der rechtlichen Einordnung von Initial Coin Offerings (ICOs) sowie verwandten Konzepten vermittelt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund von Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte). Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Miernicki; martin.miernicki@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund von mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs sowie von zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses.

Klausurtermine:
-Donnerstag 11. 1. 2024, 08:00 - 08:45 Hörsaal 12
-Donnerstag 18. 1. 2024, 08:00 - 08:45 Hörsaal 12

Notenschlüssel: Insgesamt können 40 Punkte erreicht werden. Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert. Ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Vortrag, Folien, angegebene Literatur

Literatur

Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 09.11.2023 10:07