Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040018 UK Arbeits- und Sozialrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.09.2017 09:00 bis Do 21.09.2017 12:00
- Abmeldung bis Sa 14.10.2017 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Klausurtermine:Montag, 11.12.2017, 11:30 - 13:00, Hörsaal 17
Montag, 08.01.2018, 11:30 - 13:00, Hörsaal 1
- Montag 02.10. 11:30 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 09.10. 13:15 - 18:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 25.10. 13:15 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 06.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 13.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 13.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 20.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 27.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 04.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 11.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 08.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 36 Punkte, Dauer je Klausur: 90 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 51% (= 41 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Bernhard Mazal; bernhard.mazal@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 36 Punkte, Dauer je Klausur: 90 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 51% (= 41 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.Notenschlüssel: ab 41 Punkte - genügend, ab 51 Punkte - befriedigend, ab 61 Punkte - gut, ab 71 Punkte - sehr gut).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 36 Punkte, Dauer je Klausur: 90 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 51% (= 41 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.Notenschlüssel: ab 41 Punkte - genügend, ab 51 Punkte - befriedigend, ab 61 Punkte - gut, ab 71 Punkte - sehr gut).
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff wird von den Lehrveranstaltungsleitern in der ersten Einheit bekanntgegeben.
Literatur
Literatur:
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen (8. neu bearbeitete Aufl. 2013, LexisNexis)
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen (8. neu bearbeitete Aufl. 2013, LexisNexis)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung werden arbeitsrechtliche Grundlagen ebenso vermittelt wie rechtspolitische Hintergründe, aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung. Im Vordergrund stehen zunächst kollektivarbeitsrechtliche Fragen, etwa Abschluss und Inhalte von Kollektivverträgen bzw Betriebsvereinbarungen oder Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Betriebsrat, durch Sozialpartner sowie sonstige Interessensvertretungen (zB Gewerkschaft). Darüber hinaus wird ein Fokus auf individualarbeitsrechtliche Fragen geworfen, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen sowie dessen Beendigung (Einvernehmliche Beendigung, Kündigung, Austritt und Entlassung). Neben den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag werden auch die unterschiedlichen Arbeitsvertragstypen (etwa Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag) erörtert. Ergänzend werden Grundzüge des österreichischen Sozialversicherungsrechts
besprochen.Ziele:
Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen des österreichischen Arbeits-und Sozialrechts.Methoden:
Literatur, Vortrag der Lehrveranstaltungsleiter, Folien, Fälle, Fragen, Mitarbeit.