Universität Wien

040042 SE Seminar Wirtschaftsrecht (MA) (2021W)

Steuerrecht

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über U:SPACE. Nach dem Zuteilungslauf werden den für das Seminar fix angemeldeten Studierenden eine Themenliste zur Auswahl per EMail zugesandt.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 24 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

ACHTUNG: Änderung mit 22.11.2021
Statt den drei Präsentationsterminen im Dezember vor Ort wird es aufgrund der aktuellen Lage lediglich einen ONLINE Präsentationstermin am Mittwoch 15.12.2021 von 8:30 – 14:45 geben.
Die Präsentationen werden demnach online über Big Blue Button stattfinden. Wir gehen davon aus, dass sämtliche Teilnehmer des Seminars bei den Präsentationen jedenfalls mit Mikrofon und Kamera teilnehmen

Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet sowohl online (Vorbesprechung am 6.10.2021 und Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten am 15.10.2021) als auch in Präsenz (Präsentationen im Dezember) am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt. Sollte es die Gesundheitslage erfordern, wird die Lehrveranstaltung in hybrider Form (unter Teilnahme von Kleingruppen vor Ort und mit Übertragung via Livestream) fortgeführt.

Vorbesprechung: Mittwoch 06.10.2021, 11:30 -13:00 Uhr, Digital
Themenvergabe via Moodle: Mittwoch 06.10.2021, 13:30 Uhr –
Donnerstag 07.10.2021, 17:00 Uhr, via Moodle
Pflichttermin: juristische Methodenlehre: Freitag 15.10.2021, 09:45 -13:00 Uhr, Digital
Abgabe der Dispositionen und Präsentationsentwürfe: Montag 08.11.2021, 08:00 Uhr, via Moodle
Individuelles Feedback: Woche vom 15.11.-19.11.2021
Upload der finalen Präsentationsunterlagen: Freitag 10.12.2021, 08:00 Uhr, via Moodle
Präsentation und Diskussion der Fälle (inkl Mitarbeitsfragen) Montag 13.12.2021 13:15 -16:30 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock,
Mittwoch 15.12.2021 09:45 -14:45 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß,
Donnerstag 16.12.2021 13:15 -16:30 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Abgabe der finalen schriftlichen Seminararbeiten Mittwoch 12.01.2022, 8:00 Uhr

  • Mittwoch 06.10. 11:30 - 13:00 Digital
  • Freitag 15.10. 09:45 - 13:00 Digital
  • Mittwoch 15.12. 08:30 - 14:45 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhaltlich behandelt das Seminar Spezialfragen des Steuerrechts mit Schwerpunkt Unternehmenssteuerrecht. Anhand von aktuellen Gerichtsurteilen werden die unterschiedlichen Argumentationslinien in einem kontradiktorischen Verfahren praxisnah analysiert und diskutiert. Auf diese Weise soll das in vorangegangenen steuerrechtlichen Lehrveranstaltungen erworbene Wissen bei der Lösung und Analyse von komplexen Fällen angewendet und sogleich die rechtswissenschaftlichen Arbeitstechniken weiter geschult werden.
Basierend auf einer konkreten und aktuellen Gerichtsentscheidung sollen dafür jeweils 2 Studierende im Team die maßgeblichen Argumente für und wider die verschiedenen Lösungs- und Auslegungsmöglichkeiten umfassend aufarbeiten, präsentieren und danach im Plenum diskutieren. Anschließend hat jede*r Seminarteilnehmer*in alleine eine schriftliche Seminararbeit zum jeweiligen Fall und den darin behandelten Rechtsfragen zu verfassen. Das Seminar besteht somit im Wesentlichen aus zwei Teilen: einer Präsentation (im Duett) und einer schriftlichen Arbeit (als Solist*in).
Sehr gute Kenntnisse des Steuerrechts und eine entsprechende Vorbereitung auf die jeweiligen Seminarthemen und Gerichtsentscheidungen werden bei allen Seminarteilnehmer*innen vorausgesetzt. Ziel der Lehrveranstaltung ist nämlich nicht die Stoffvermittlung, sondern eine kritische Auseinandersetzung mit Spezialthemen anhand von praktischen Fällen und die Übung der juristischen Subsumtions- und Argumentationstechnik im Steuerrecht. Ohne entsprechende Vorbereitung wird es nicht möglich sein, den Inhalten der Präsentationen zu folgen und sich an der Diskussion zu beteiligen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsfeststellung erfolgt durch die Vergabe von insgesamt maximal 60 Punkten. Diese ergeben sich wie folgt:
• Abgabe einer Disposition und die Präsentation einer Gerichtsentscheidung. Für diese Leistung können insgesamt 11 Punkte erreicht werden.
• Diskussion im Anschluss an die Präsentation, für ebenso maximal 11 Punkte erreicht werden können. Im Rahmen dieser Diskussion sollen die Studierenden zeigen, dass sie die der Entscheidung zugrundeliegende(n) Rechtsfrage(n) verstanden haben, den Stand der Literatur und die sonstige Rechtsprechung dazu beherrschen und in der Lage sind, rechtlich zu argumentieren und die Argumente einander gegenüberzustellen und abzuwägen.
• Mitarbeit, die mit bis zu 8 Punkten bewertet wird. Dazu wird im Anschluss an die jeweilige Präsentationseinheiten auf Moodle Fragen zu den Fällen gestellt.
• Schriftliche Seminararbeit, für die 30 Punkte vergeben werden. Für die positive Absolvierung des Seminars ist eine positive Beurteilung der schriftlichen Seminararbeit (d.h. mindestens 16 Punkte) erforderlich

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die durchgängige Anwesenheit an ALLEN Terminen inkl. Vorbesprechung ist verpflichtend!
Die schriftliche Seminararbeit wird anhand der gängigen Kriterien für die Verfassung rechtswissenschaftlicher Arbeiten (werden im Zuge des Seminars bekanntgegeben) beurteilt. Für die positive Absolvierung des Seminars ist eine positive Beurteilung der Seminararbeit (mindestens 16 Punkte) vorausgesetzt!
Mitarbeit und Teilnahme an den Diskussionen (siehe Art der Leistungskontrolle)
Notenschlüssel: Unter der Bedingung einer positiv beurteilten Seminararbeit (mindestens 16 Punkte)
Ab 31 Punkte: genügend (4)
Ab 39 Punkte: befriedigend (3)
Ab 47 Punkte: gut (2)
Ab 55 Punkte: sehr gut (1)

Prüfungsstoff

Die Leistungsfeststellung erfolgt durch die Vergabe von insgesamt maximal 60 Punkten. Diese ergeben sich wie folgt:
• Abgabe einer Disposition und die Präsentation einer Gerichtsentscheidung. Für diese Leistung können insgesamt 11 Punkte erreicht werden.
• Diskussion im Anschluss an die Präsentation, für ebenso maximal 11 Punkte erreicht werden können. Im Rahmen dieser Diskussion sollen die Studierenden zeigen, dass sie die der Entscheidung zugrundeliegende(n) Rechtsfrage(n) verstanden haben, den Stand der Literatur und die sonstige Rechtsprechung dazu beherrschen und in der Lage sind, rechtlich zu argumentieren und die Argumente einander gegenüberzustellen und abzuwägen.
• Mitarbeit, die mit bis zu 8 Punkten bewertet wird. Dazu wird im Anschluss an die jeweilige Präsentationseinheiten auf Moodle Fragen zu den Fällen gestellt.
• Schriftliche Seminararbeit, für die 30 Punkte vergeben werden. Für die positive Absolvierung des Seminars ist eine positive Beurteilung der schriftlichen Seminararbeit (d.h. mindestens 16 Punkte) erforderlich

Literatur

Für alle Seminarteilnehmer*innen:
Dax/Hopfer, AZR - Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, MANZ Verlag, 8. Auflage, 2019
Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band I12 (2019) ISBN 978-3-214-05430-4
Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) ISBN 978-3-214-05428-1
+ die einschlägige Fachliteratur zum jeweiligen Seminarthema

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12