Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040060 UK Rechtsfragen zu Kryptowährungen und virtuellen Finanzierungsformen (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 11.02.2021 09:00 bis Mo 22.02.2021 12:00
- Abmeldung bis Mi 31.03.2021 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 27.04. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 04.05. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 11.05. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 18.05. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 01.06. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 08.06. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 15.06. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 22.06. 15:00 - 16:30 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltung stehen die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit den auf der Blockchain-Technologie basierenden „Kryptowährungen“ – wie zB Bitcoin oder Ethereum – stellen. Beleuchtet werden die maßgeblichen Fragen des Zivilrechts (insb sachenrechtliche Qualifikation, Erwerb und Übertragung) sowie des Aufsichtsrechts (insb Konzessionserfordernisse nach BWG, ZaDiG, E-GeldG). Außerdem werden den Studierenden Grundkenntnisse hinsichtlich des Ablaufs und der rechtlichen Einordnung von Initial Coin Offerings (ICOs) sowie verwandten Konzepten vermittelt. Grundsatzfragen von Regionalwährungen und der rechtlichen Beurteilung von begrenzten Netzen runden den Inhalt der Lehrveranstaltung ab.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund von Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs sowie zwei Online-Klausuren (je 45% = je 18 Punkte). Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert.Das Kopieren aus dem Internet oder aus Lehrbüchern bei online open book Prüfungen und das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt. Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/schummeln/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Miernicki; martin.miernicki@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag, Folien, angegebene Literatur
Literatur
Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12