040060 UK Rechtsfragen zu Kryptowährungen und virtuellen Finanzierungsformen (MA) (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
prüfungsimmanente Lehrveranstaltung - daher Anwesenheitspflicht
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.02.2025 09:00 bis Di 18.02.2025 12:00
- Anmeldung von Mi 26.02.2025 09:00 bis Do 27.02.2025 12:00
- Abmeldung bis Fr 14.03.2025 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
20.06.2025 16:45-17:30 HS 15
27.06.2025 16:45-17:30 HS 9
- Freitag 02.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 16.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 23.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 30.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- N Freitag 06.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 13.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 20.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 27.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltung stehen die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit den auf der Blockchain-Technologie (wie zB Bitcoin oder Ethereum) basierenden Kryptowerten stellen. Beleuchtet werden die maßgeblichen Fragen des Zivilrechts (insb sachenrechtliche Qualifikation, Erwerb und Übertragung; "Tokenisierung") sowie ergänzend des Aufsichtsrechts (insb Konzessionserfordernisse nach MiCAR, BWG, ZaDiG, E-GeldG).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund von Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte). Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Miernicki; martin.miernicki@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag, Folien, angegebene Literatur
Literatur
Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 16.05.2025 16:45