040089 UK Schiedsgerichtsbarkeit (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 15.02.2017 09:00 bis Mi 22.02.2017 12:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
Dienstag, 09.05.2017, 18:30 - 20:00, Seminarraum 16
Dienstag, 16.05.2017, 18:30 - 20:00, Seminarraum 16
- Dienstag 07.03. 18:30 - 20:00 Seminarraum 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- Dienstag 21.03. 18:30 - 20:00 Seminarraum 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- Dienstag 28.03. 18:30 - 20:00 Seminarraum 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- Dienstag 04.04. 18:30 - 20:00 Seminarraum 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- Dienstag 25.04. 18:30 - 20:00 Seminarraum 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- Dienstag 02.05. 18:30 - 20:00 Seminarraum 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- Dienstag 09.05. 18:30 - 20:00 Seminarraum 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
- Dienstag 16.05. 18:30 - 20:00 Seminarraum 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Frau Prof. Irene Welser; irene.welser@chsh.com).
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag, Folien, Varianten der Fallbeispiele, vertiefende Literatur
Literatur
wird nachgereicht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28
Die Schiedsgerichtsbarkeit nimmt als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit vor allem im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr eine bedeutende Rolle ein. Viele wissen hierüber nicht ausreichend Bescheid und können daher im späteren Berufsleben nicht die Vorteile der Wahl eines Schiedsgerichts nützen, insbesondere was die Vertraulichkeit, Flexibilität und Raschheit betrifft. Überdies hat sich hier eine feste internationale best practise entwickelt, die zT auch von anglo-amerikanischen Grundsätzen (document production, cross-examination) geprägt ist.
Diese sehr international ausgerichtete Lehrveranstaltung macht die Studierenden mit der wirklichen Praxis vertraut und erläutert anhand der Erfahrung der Lehrveranstaltungsleiterin als Schiedsrichterin, Parteienvertreterin und Mitglied des Präsidiums des VIAC-Schiedsgerichts die wichtigsten Knackpunkte und Milestones. Es werden grundlegende Kenntnisse des österreichischen und internationalen Schiedsverfahrensrechts (Schiedsvereinbarung, Auswahl der Schiedsrichter, Ablauf eines Schiedsverfahrens) sowie Rechtsschutz gegen einen Schiedsspruch, österreichische Rechtslage und internationale Aspekte, insbesondere die relativ einfache weltweite Vollstreckungsmöglichkeit eines Schiedsspruchs nach dem New Yorker Übereinkommen vermittelt.
Ziel:
Nach Absolvierung dieser LV sollten die Studierenden einen praktisch anwendbaren Überblick über die Praxis von Schiedsverfahren haben.
Methoden:
Einführungsvorträge und praktische Fallbespiele