040089 UK Schiedsgerichtsbarkeit (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 11.02.2021 09:00 bis Mo 22.02.2021 12:00
- Abmeldung bis Mi 31.03.2021 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
Dienstag 27.04.2021 18:30 -20:00 Digital
Dienstag 04.05.2021 18:30 -20:00 Digital
Dauer der Klausuren: je 45 Minuten
- Dienstag 02.03. 18:30 - 20:00 Digital
- Dienstag 09.03. 18:30 - 20:00 Digital
- Dienstag 16.03. 18:30 - 20:00 Digital
- Dienstag 23.03. 18:30 - 20:00 Digital
- Dienstag 13.04. 18:30 - 20:00 Digital
- Dienstag 20.04. 18:30 - 20:00 Digital
- Dienstag 27.04. 18:30 - 20:00 Digital
- Dienstag 04.05. 18:30 - 20:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Frau Prof. Irene Welser; irene.welser@chsh.com).
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag, Folien, Varianten der Fallbeispiele, vertiefende Literatur
Literatur
Die (prüfungsrelevante) Literatur wird den Studierenden auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at) und im Moodlekurs zum Download zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12
Die Schiedsgerichtsbarkeit nimmt als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit vor allem im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr eine bedeutende Rolle ein. Viele wissen hierüber nicht ausreichend Bescheid und können daher im späteren Berufsleben nicht die Vorteile der Wahl eines Schiedsgerichts nützen, insbesondere was die Vertraulichkeit, Flexibilität und Raschheit betrifft. Überdies hat sich hier eine feste internationale best practise entwickelt, die zT auch von anglo-amerikanischen Grundsätzen (document production, cross-examination) geprägt ist.
Diese sehr international ausgerichtete Lehrveranstaltung macht die Studierenden mit der wirklichen Praxis vertraut und erläutert anhand der Erfahrung der Lehrveranstaltungsleiterin als Schiedsrichterin, Parteienvertreterin und Mitglied des Präsidiums des VIAC-Schiedsgerichts die wichtigsten Knackpunkte und Milestones. Es werden grundlegende Kenntnisse des österreichischen und internationalen Schiedsverfahrensrechts (Schiedsvereinbarung, Auswahl der Schiedsrichter, Ablauf eines Schiedsverfahrens) sowie Rechtsschutz gegen einen Schiedsspruch, österreichische Rechtslage und internationale Aspekte, insbesondere die relativ einfache weltweite Vollstreckungsmöglichkeit eines Schiedsspruchs nach dem New Yorker Übereinkommen vermittelt.
Ziel:
Nach Absolvierung dieser LV sollten die Studierenden einen praktisch anwendbaren Überblick über die Praxis von Schiedsverfahren haben.
Methoden:
Einführungsvorträge und praktische Fallbespiele