040102 UK Privatstiftungsrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.Anmeldung über U:SPACE nur während der Anmeldezeiten.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 15.02.2017 09:00 bis Mi 22.02.2017 12:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
Do, 22.06.2017 und 29.06.2017, 18.30-20.00, Hörsaal 15
- Donnerstag 11.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 18.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 23.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 08.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 12.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 13.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 22.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 29.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Georg Tuder; georg.tuder@univie.ac.at).Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag des Lehrenden sowie der jeweilige Foliensatz, der im Rahmen der Lehrveranstaltung verwendet wird.
Literatur
Foliensatz wird auf Moodle bereitgestellt
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28
Die Studierenden verfügen nach Absolvierung dieser Lehrveranstaltung über grundlegende Kenntnisse des Privatstiftungsrechts und sind in der Lage einfache Rechtsfragen in diesem Zusammenhang eigenständig zu lösen.
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine Powerpoint-Präsentation verwendet. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.